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Thema: Behinderung der Erstmaßnahmen?

  1. #1
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    Behinderung der Erstmaßnahmen?

    Ich war doch sehr verwundert über einen Leserbrief,

    " Guten Tag. Ich selbst war zu dem Zeitpunkt am Unfallort. Habe leider den Unfall mit eigenen Augen mitbekommen. Ich lief sofort zur Verletzten Frau hin und bot sofort meine Hilfe an, da ich selbst jahrelang im Rettungsdienst berufstätig. Dort wurde ich jedoch von einem Herren verwiesen, der sagte: "Niemand rührt die Verletzte an, bis die Sanitäter da sind". Daraufhin ging ich sofort zur Unfallfahrerin, die verständlich vor schock rumirrte. Ich bat sie, sie sollte sich erstmal hinsetzen. Als ich weiterhin meine Hilfe anbot und ein paar kleine Tipps geben wollte, war wieder der Mann da und machte sich wichtig und beharrte weiterhin auf seiner Ansage, dass niemand die Verletzte anrührt. Ich bin froh, das die Rettung binnen weniger Minuten am Unfallort war. Endlich konnte jemand helfen!!!"
    ...wie kann es sein das man bei seiner Arbeit behindert wird??? Wie reagiert Ihr wenn Herr Oberklug Euch verweisen will?

  2. #2
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    wenn die patienten augenscheinlich nichts haben lass ich ihn machen.
    wenn es notwendig ist einzuschreiten, handle ich sicher und selbstbewusst und bei bedarf gibt es ganz klare antworten, oder ich warte ab was er dann macht.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    wenn ich privat da wäre und jmd so nen terz macht und nicht aufhören will dann hat der en persönliches problem.

  4. #4
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    Er hat dann nichts machen lassen, außer von Hand abgesperrt ;-) PKW gegen Fußgänger; sie ist dann auch verstorben. Aber darum gehts ja nicht.

  5. #5
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    Ich denk ich würde ihn deutlich aber ruhig und freundlich darauf aufmerksam machen, dass ich doch FACHKENNTNISSE besitze... sollte das nicht helfen lass ich ihn so lange machen wie er nichts verkehrt macht... sollte er allerdings auch nix machen und der/die Verletzte braucht dringend Hilfe würde ich es auf jeden Fall versuchen und anschließend mal der Pol den Vorfall mitteilen...

    Es kann nicht sein das Verletzte nicht geholfen bekommen da irgendein "dahergelaufener" meinte er müsste den dicken machen....

    Also in deinem Fall wäre die Sache für mich ganz klar eine Sache für die Pol...

    Der Person bringt es leider nichts mehr aber vielleicht irgend einem zukünftigen Verletzten den Herr Oberklug findet...

    Gruß und in der hoffnung nie in solche Sizuationen zu kommen

    Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  6. #6
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Ich war doch sehr verwundert über einen Leserbrief,
    ich auch !
    " ... da ich selbst jahrelang im Rettungsdienst berufstätig. ...
    und dieser "Leser", der selber im RD aktiv ist, konnte nicht helfen obwohl er qualifiziert ist und hätte helfen können??
    Und seine einzige reaktion ist "Ich frag da mal per Leserbrief was ich machen kann.." ???
    irgendwie komisch....

  7. #7
    sebhp Gast
    Wie oben geschrieben würde ich den Mann freundlich darauf hinweisen, auf die Fachkenntnisse und den Zustand des Patienten und dann ganz einfach zur Tat schreiten und helfen.
    Eventuelles Gebabbel des Wichtigtuers ganz einfach ignorieren...

    Wendet der Typ Gewalt an (wegschupsen, am Arm fassen) gibts nur eins: UMHAUEN!!!
    Falls die Polizei schon vor Ort ist, ein paar Meter weiter rumsteht und das nicht mit bekommt, sollen die das erledigen.

    Selbst unabhängig von den eigenen Kenntnissen muss jeder Erste Hilfe leisten.

    Ein Kamerad aus unserer Wehr hat mal einer Dame die Feuerwehraxt in die Motorhaube gewaschen, dass es nur so gescheppert hat. Grund: Schwerer VU und besagte Dame wollte mit dem PKW durch die Absperrung, bzw. war schon vorbei und sich durch die Unfallstelle mogeln. Bezahlen musste er den Schaden nicht.
    Wirklich dreist war, dass sie vorher schon rumgenölt hat und schliesslich ihren Wagen aus der Kolonne raus fuhr und auf der Gegenspur eine Handvoll wartender PKWs bis zur Absperrung links überholte, obwohl wir ihr klar gemacht hatten, dass sie nicht durch kommt.

    Leider gibt es solche Leute.

  8. #8
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    Zitat Zitat von sebhp
    Ein Kamerad aus unserer Wehr hat mal einer Dame die Feuerwehraxt in die Motorhaube gewaschen, dass es nur so gescheppert hat.
    Manchmal, wenn auch ganz selten, hilft es leider nur die Leute einmal kräftig wach zu rütteln...

    Ähnlichen Fall kenn ich auch, wo bei gesperrtem Kreisverkehr einfach ein "2. Kreisverkehr" über die Bürgersteige und Zebrastreifen aussen rum aufgemacht wurde... Bis sich ein Gruppenführer dann ganz dreist mit ner Zigarette auf den Bürgersteig gestellt hat und der "2. Kreisverkehr" dann auch dicht war *g*
    Da gabs dann auch so ne (man entschuldige mir die Ausdrucksweise) "Tussie" die meinte, ihn noch frech anhupen zu müssen...
    Was den Polizisten dann auch gereicht hatte, der Punkt in Flensburg war ihr sicher *hihi*

    Mfg Fabsi

  9. #9
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    sebhp, meinst Du das ernst mit dem umhauen? Ich frage mich grade wie weit man kommt wenn man sie selbstbewußt und klar daraufhinweist, das sie sich grad ne saftige Anzeige einhandeln wegen Behinderung der ...(mir fehlt grad das Wort dazu).

  10. #10
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    ne saftige Anzeige einhandeln wegen
    Unterlassene Hilfeleistung

    Fahrlässige Körperverletzung (je nach Fall auch "mit Todesfolge)
    Oder alternativ auch: Fahrlässige Tötung durch unterlassen

    usw usw usw...

    Ich würd so einem das Leben nichtmehr schön gestallten, wenn er mit gewalt versuchen würde mich an der ersten Hilfe zu hindern ^^

    MfG Fabsi

  11. #11
    sebhp Gast
    Das mit dem Umhauen würde wohl auf meine Wut ankommen. Zumindest gäbs ne Komplettrenovierung des Esszimmers.
    Die Verhältnissmässigkeit der Mittel sind natürlich zu beachten, bei einer leichten Verletzung ist so ein Verhalten nicht gerecht fertigt.

    Aber je nach Situation würde ich mir den Kerl vom Hals schaffen, um helfen zu können. Immerhin macht derjenige sich 2mal strafbar, nicht ich.

    Ein Knuff in den Arm und gleichzeitigem selbstbewussten Auftreten dürfte aber in den meisten Fällen helfen.

  12. #12
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    Ich muss mich da sebhp anschließen!

    Allerdings auch mit Verweis auf die Verhältnissmässigkeit. Wenn da eine Person die offensichtlich schwer verletzt ist liegt und mich jemand daran hindert zu helfen, dann gehe ich notfalls auch mit körperlicher Gewalt gegen die Person vor wenn Worte nicht helfen.
    Bei sowas würde mir odentlich der Hut hochgehen!!

    Derjenige kann sich aber auch sicher sein, dass er neben entsprechenden Blauen Flecken noch zusätzlich Ärger mit der Pol am Hals hat!!
    MFG Flo

  13. #13
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    Meiner Meinung nach muss man da gar nicht zur physischen Gewalt greifen. Solche Leute würde ich einfach ignorieren. Wenn man mich dann vom Verletzten wegziehen will, müsste doch eingentlich eine scharf gesprochene Bemerkung - evtl. mit dem Hinweis auf §323 "Erste Hilfe" etc. reichen, um solche Menschen mundtot zu machen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    evtl. mit dem Hinweis auf §323 "Erste Hilfe" etc. reichen, um solche Menschen mundtot zu machen.
    Ich kann dir da nur voll zustimmen... Jedoch "Handtot" schaffst du damit eventuell nicht...

    Hoffen wir mal, dass es nur selten vorkommt ;)

    Aber sonst hilft halt im äussersten Extremfall leider nur das "Faus auf Auge Syndrom" um dann helfen zu können...
    (Körperliche Gewalt muss aber wirklich der Letzte Ausweg sein...)

    MfG Fabsi

  15. #15
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Aber sonst hilft halt im äussersten Extremfall leider nur das "Faus auf Auge Syndrom" um dann helfen zu können...
    Sorry, aber dem muß ich absolut widersprechen!

    Was meinst Du denn, was passiert, wenn Du demjenigen aufs Auge haust?
    Entweder Du schlägst fest genug zu, daß er bewußtlos wird. Dann hast Du zwei Patienten, mit etwas Pech noch eine verstauchte Hand, also drei Patienten.
    Oder er wird nicht bewußtlos und schlägt zurück, d.h. eine handfeste Schlägerei Ergebnis: Drei Patienten, und dem eigentlichen Opfer ist nicht geholfen.
    Du hast dann noch ein Verfahren wegen Körperverletzung am Hals.

    Im beschriebenen Fall hilft nur eine vernünftige De-Eskalationsstrategie. Wenn Du dazu nicht fähig bist, kann ich Dir nur raten eine entsprechende Schulung zu besuchen, oder im Ernstfall die 'störende' Person zu ignorieren und Deinen gesetzlichen Pflichten nachkommen (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung).

    Gruß,
    ahk

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