Dem stimme ich nicht zu!
Mithören ist ausschliesslich zur Ausführung dienstlicher Belange (also Übung bzw. Einsatz) erlaubt, da man davon ja leider nicht Abstand nehmen kann und so auch den Funkverkehr, der einen nicht betrifft, mithören kann. Alles andere verstösst gegen geltende Gesetze und kann dementsprechend bestraft werden. Ausnahmen gibt es in Bayern (ist eine Duldung, kein Freibrief) für Führungsdienstgrade ab Kreisbrandmeister aufwärts. Also hat selbst der Kommandant einer Feuerwehr keine Berechtigung den Funkverkehr seines Funkverkehrskreises abzuhören, geschweige denn Auswertungen bzw. Mitschnitte von demselben zu machen.
Wenn Ihr Eure Belehrung unterschrieben habt wurdet Ihr sogar über gewisse Gesetzmässigkeiten aufgeklärt, u.a. der Schweigepflicht oder auch der teilweise enormen Bestrafungen, die durch das Mithören verhängt werden können (geht bis zur Freiheitsstrafe)!!!