Nun aber mal was ganz anderes: Man befindet sich rein zufällig in einem Fahrzeug, dass mit einer SoSi-Anlage ausgestattet ist. Wie verhält es sich dann mit Sonder- und Wegerechten?

Beispiel: Man ist ehrenamtlich im DRK und in der Feuerwehr. Während einer Bewegungsfahrt für das DRK geht der Melder der Feuerwehr. Darf man dann mit Signal (natürlich nach Anmeldung bei der zuständigen Leitstelle!) mit Signal zum GH fahren?

Gruß, Mr. Blaulicht