Diese Aussage ist so nicht richtig, diese sog. "Handgelenksgeräte" werden sehr wohl auch in gewerblichen Bereichen (z.B. häuslicher Pflegedienst, Altenheimen und in der Flugbegleitung) eingesetzt.Zitat von akkonsaarland
Die Zulassung der Geräte bezieht sich nach MPG auf den humanmedizinischen Bereich und wird hier nicht nach gewerblich und nichtgewerblich unterschieden.