Ihr vergesst bei Eurer Diskussion ein klein bisschen die Finanzierung des Rettungsdienstes. Sowohl der RA-Stellen als auch der Fahrzeuge an sich.
1) Notfall-KTW sind und bleiben KTWs. Sie gehören einer Organisation, die unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen eine Dienstleistung, nämlich den Krankentransport durchführt. Aufgurnd organisationsinterner Synergien KANN er auch für Notfälle eingesetzt werden, aber er ist halt mal "nur" ein KTW und wird von den Krankenkassen als solcher bezahl!!! Dabei ist es völlig egal, wie er ausgestattet ist und wie er besetzt ist.
2) ein RTW ist und bleibt ein RTW. Je nach Bundesland ist der Einsatz von RA oder RS vorgesehen. Die Anzahl der RTW ist im Bedarfsplan geregelt. Demenstprechend sind ausreichend RAs zu beschäftigen, um das Fahrzeug qualifiziert zu besetzen. Dabei spielen die Wünsche des Arbeitgebers eine nur sehr untergeordnete Rolle!
Insofern ist es völliger Quatsch, wenn hier behauptet wird, dass mit NKTW eine Kostenersparnis durchgezogen werden soll.
Gruß, Mr. Blaulicht