Man sollte sich mal nicht soweit aus den Fenster lehnen, auch wenn man als Rettungsassistent eine Garantenstellung besitzt.
Das ist so falsch - nur durch einen Beruf hat man nicht automatisch eine Garantenstellung!

Garant wird man, wenn man eine Aufgabe übernimmt oder eine gefährliche Situation verursacht.
Beispiele:
Rettungsassistent beim Dienstantritt
Krankenhausarzt in der Notaufnahme
Bergführer für seine Wandergruppe
Eltern für ihre Kinder
Lehrer für die Klasse beim Schulausflug
Unfallverursacher für das verletzte Unfallopfer

Alles andere ist normale Hilfeleistung, die auch von jedem anderen verlangt wird. Lediglich verschiebt sich hierbei die geforderte Leistung durch die vorhandene Ausbildung nach oben, da einfach mehr gefordert werden kann. Der Rettungsassistent kann also belangt werden, wenn er bei einer bewusstlosen Person nur einen Notruf absetzt und Händchen hält, während er an seiner Kotze in Rückenlage erstickt, wobei bei Lieschen Müller dieses (Notruf + Händchen halten) aufgrund der anderen Qualifikation straffrei ausgeht.