Die Anbringung eines Blaulichtes hinten am Unterfahrschutz ist nicht verboten, hat aber 2 ganz entscheidende Nachteile:
1. Zur Befestigung muß der Unterfahrschutz angebohrt werden und somit kann dessen Stabilität verändert werden - ist vielleicht relevant nach einem Unfall => Versicherungsschutz, ABE, etc.
2. Die Warnwirkung der RKL wird dadurch erheblich eingeschränkt da sie oftmals schon vom ersten, dahinterfahrenden, Fahrzeug völlig verdeckt wird und nachfolgende Verkehrsteilnehmer sie dann nicht mehr erkennen können.






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