Hallo zusammen!
Ich bin auf der Suche nach Richtlinien zum Einbau von Heckblaulichtern.
Gefunden habe ich bis jetzt nur folgende Passage:
Die geometrische Sichtbarkeit des vorderen blauen Blinklichtes ist durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie folgt geregelt:
Vertikalwinkel nach oben: mindestens 4°
nach unten: Der Schenkel des Sichtwinkels muss die Fahrbahn in einer Entfernung von 20 m vom Fahrzeugumriss berühren
Da steht aber nur "des vorderen blauen Blinklichtes".
Konkret geht es um die Frage, ob es zulässig ist das Heckblaulicht an einem LKW mit Ladebordwand am Unterfahrschutz anzubringen.
Gesehen habe ich das schon oft, mein Chef meint aber dies sei nicht zulässig.
Danke für Eure Hilfe
Sebastian