Zitat Zitat von POC-Fan
Konkret geht es um die Frage, ob es zulässig ist das Heckblaulicht an einem LKW mit Ladebordwand am Unterfahrschutz anzubringen.
Gesehen habe ich das schon oft, mein Chef meint aber dies sei nicht zulässig.
Leider fehlt es im Bereich des Blauen Blinklichtes an einigen Einträgen in den entsprechenden Regelwerken (StVZO usw.)

Also gilt hier folgendes:

Gute Argumente, sei es schriftlich oder auch nur mündlich suchen, und diese dann dem Tüd-Männchen vortragen...

Dann sollte einer Eintragung/Genehmigung nichts mehr im Wege stehen...

----

Am Einfachsten: Langes Kabel dran und provisorisch fest machen... Damit dann zum TÜV fahren und den zuständigen Sachbearbeiter dazu dann befragen, ob ers abnehmen würde, wenns fest verbaut ist...

Würd ers machen: Einbauen und nochmal hinfahren :D

MfG Fabsi