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Thema: Einbaurichtlinie Heckblaulicht

  1. #1
    POC-Fan Gast

    Einbaurichtlinie Heckblaulicht

    Hallo zusammen!

    Ich bin auf der Suche nach Richtlinien zum Einbau von Heckblaulichtern.
    Gefunden habe ich bis jetzt nur folgende Passage:

    Die geometrische Sichtbarkeit des vorderen blauen Blinklichtes ist durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie folgt geregelt:
    Vertikalwinkel nach oben: mindestens 4°
    nach unten: Der Schenkel des Sichtwinkels muss die Fahrbahn in einer Entfernung von 20 m vom Fahrzeugumriss berühren

    Da steht aber nur "des vorderen blauen Blinklichtes".

    Konkret geht es um die Frage, ob es zulässig ist das Heckblaulicht an einem LKW mit Ladebordwand am Unterfahrschutz anzubringen.
    Gesehen habe ich das schon oft, mein Chef meint aber dies sei nicht zulässig.

    Danke für Eure Hilfe
    Sebastian

  2. #2
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    Zitat Zitat von POC-Fan
    Konkret geht es um die Frage, ob es zulässig ist das Heckblaulicht an einem LKW mit Ladebordwand am Unterfahrschutz anzubringen.
    Gesehen habe ich das schon oft, mein Chef meint aber dies sei nicht zulässig.
    Leider fehlt es im Bereich des Blauen Blinklichtes an einigen Einträgen in den entsprechenden Regelwerken (StVZO usw.)

    Also gilt hier folgendes:

    Gute Argumente, sei es schriftlich oder auch nur mündlich suchen, und diese dann dem Tüd-Männchen vortragen...

    Dann sollte einer Eintragung/Genehmigung nichts mehr im Wege stehen...

    ----

    Am Einfachsten: Langes Kabel dran und provisorisch fest machen... Damit dann zum TÜV fahren und den zuständigen Sachbearbeiter dazu dann befragen, ob ers abnehmen würde, wenns fest verbaut ist...

    Würd ers machen: Einbauen und nochmal hinfahren :D

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Die Anbringung eines Blaulichtes hinten am Unterfahrschutz ist nicht verboten, hat aber 2 ganz entscheidende Nachteile:

    1. Zur Befestigung muß der Unterfahrschutz angebohrt werden und somit kann dessen Stabilität verändert werden - ist vielleicht relevant nach einem Unfall => Versicherungsschutz, ABE, etc.

    2. Die Warnwirkung der RKL wird dadurch erheblich eingeschränkt da sie oftmals schon vom ersten, dahinterfahrenden, Fahrzeug völlig verdeckt wird und nachfolgende Verkehrsteilnehmer sie dann nicht mehr erkennen können.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  4. #4
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    Warum nicht oben am Fahrzeug anbringen? Da GW-L (oder -N oder wasauchimmer) mit Ladebordwand auch gerne Kleinkram alleine abarbeiten, wäre eine Heck-RKL zur besseren Absicherung da nicht verkehrt (gelbe Lämpchen auch nicht, aber das ist ein anderes leidiges Thema...). Am Unterfahrschutz, gerade wenn dann noch mit der LBW gearbeitet wird, ist sie nutzlos.

  5. #5
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    Naja, wenn das ein GW-N mit Plane und Spriegel ist, ist die sichere Anbringung einer RKL oben etwas komplizierter. Aber durchaus machbar (wie man an den meisten GW-N oder Dekon P sieht).
    Eventuell solltet Ihr den zusätzlichen Nutzen (besser Warnwirkung) und den höheren Montageaufwand gegeneinander abwägen. Ich persönlich würde mich dann für die bessere Sichtbarkeit entscheiden...

    Gruß,
    ahk
    Geändert von ahk (12.07.2007 um 10:19 Uhr)

  6. #6
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    Überleg mal, warum die Plane oben hält und nicht zusammenfällt...
    Und bei zig GW-L und SW klappt die Anbringung von RKL und anderen Heckwarnanlagen da völlig problemlos.



    Edit: Während meiner Antwort den Beitrag ändern gilt nicht ;-)

  7. #7
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    Noch ein kleiner Zusatz: In der Vergangenheit probierten mehrere Wehren aus, RKL an WLF's unten anzubringen. Inzwischen geht der Trend aber lt. einem Hersteller dazu, RKL's hinten an/auf die Abrollbehälter zu setzen. Warum wohl?

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose
    Edit: Während meiner Antwort den Beitrag ändern gilt nicht ;-)
    Ätsch!
    Mußt Du halt schneller schrieben ;-)

    Ich habe mir nach dem Verfassen der ersten Version nochmal unseren GW-N/L/Dekon-P angesehen, und tatsächlich, der hat da hinten oben ein Blaulicht :)
    Aber je nach Konstruktion des Spriegels, kann das eine ziemlich wacklige Angelegenheit sein, der eventuell eine stabile Befestigung der RKL nicht so ohne weiteres ermöglicht.
    Aber wie gesagt, lieber etwas mehr Aufwand in die Montage oben investieren als die geringere Warnwirkung in Kauf nehmen. Er kann ja unten noch zusätzlich ein paar Heckblitzer anbringen....

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose
    Überleg mal, warum die Plane oben hält und nicht zusammenfällt...
    Vertue ich mich, oder kloppt ihr euch ab dem 3. Beitrag schon OT ???

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Hier mal zur Info:http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=269&type=1

    Gruß
    1HFM
    Feuer aus, fahren nach Haus!

  11. #11
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    Tach !!!

    Ich möchte mich hier mal mit einem anderen Thema einklinken :

    Bei den in diesem Forum oft zitierten Vorschriften bezüglich Sichbarkeit und und Abstrahlwinkeln:

    Wie passen da eigentlich die Fahrzeuge des Bundesamtes für Güterverkehr ( BAG ) hinein, die Vorne auf dem Fahrzeugdach eine Sondersignalanlage mit gelben Rundumlichtern, und hinten auf dem Dach eine mit blauen Rundumlichtern ?!?!?
    Haben die überhaput ein Horn eingebaut (= nur Blau- LICHT) ???

    Gruß
    Bastel

  12. #12
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    Zitat Zitat von Bastel
    Wie passen da eigentlich die Fahrzeuge des Bundesamtes für Güterverkehr ( BAG ) hinein, die Vorne auf dem Fahrzeugdach eine Sondersignalanlage mit gelben Rundumlichtern, und hinten auf dem Dach eine mit blauen Rundumlichtern ?!?!?
    Haben die überhaput ein Horn eingebaut (= nur Blau- LICHT) ???
    Die Fahrzeuge der BAG haben vor KEIN gelbes Rundumlicht...

    Unter der gelben/orangen Haube verbirgt sich ein IR-Sender/Empfänger zum Auslesen der Mautgeräte wärend der Fahrt schräg vor einem LKW...

    Und meines Wissens nach hat die BAG den Blauen-Balken auch nur zum Anhalten von Fahrzeugen... Somit auch keine Ton-Anlage (Berichtigt mich, falls ich falsch liegen sollte... hab noch nie nachgefragt ^^)

    MfG Fabsi

  13. #13
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Die Fahrzeuge der BAG haben vor KEIN gelbes Rundumlicht...Unter der gelben/orangen Haube verbirgt sich ein IR-Sender/Empfänger zum Auslesen der Mautgeräte wärend der Fahrt schräg vor einem LKW...
    Korrekt.
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Und meines Wissens nach hat die BAG den Blauen-Balken auch nur zum Anhalten von Fahrzeugen...
    Und zum Absichern, falls mal bis zum Überprüfen der nächste Rastplatz zu weit erscheint. Dass dann meist ein schwerer LKW hinter dem Kleinbus mit den RKLs steht, und diese keine Sau erkennen kann, ist wohl noch nicht jedem bei der BAG verständlich... Tonfolgen sind keine möglich.

  14. #14
    Registriert seit
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    268
    Tach !!!

    Hier gibt es was zu den Fahrzeugen:
    http://www.feuerwehrpresse.de/Vorbild-Modell%201.html

    >
    Für Kontrollen im Bereich des Güterkraftverkehrs, für Informationen zum Bereich der geplanten Lkw-Maut und zur Überwachung von Mautsystem und mautpflichtigen Fahrzeugen stehen dem BAG Streifen- und Kontrollfahrzeuge zur Verfügung, die unter anderem mit blauen Rundumleuchten-Anlagen (Blaulicht) vom Typ "Hella OWS" ausgestattet sind. Nach Angaben von Toll Collect dient ein gelbes Plexiglasgehäuse als Schutz für einen Infrarot-Receiver. Mit diesem Gerät können bei einer mobilen Mautkontrolle die sogenannten "On-Board-Units" (OBU) der mautpflichtigen Lastwagen ausgelesen werden. Die BAG-Fahrzeuge sind weiss lackiert und mit den oben näher beschriebenen Beschriftungen versehen. Eingesetzt werden in der Regel Fahrzeuge vom Typ Mercedes-Benz 212 D "Sprinter" und Mercedes-Benz 110 CDI "Vito", aber auch Mehrzweckfahrzeuge und Pkw vom Typ Ford-Transit und Opel. Alle BAG-Fahrzeuge sind mit Kölner Behörden-Kennzeichen versehen.
    <

    Wieder was dazu gelernt !

    Gruß
    Bastel

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