Zitat Zitat von donervogel
...aber nur wenn man sich da per Funk anmeldet. Dazu besteht aber nicht unbedingt eine Veranlassung zu.
Echt?
Die DV810 gilt bei Euch nicht?

7.2.12 Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintreten in einen Sprechfunkverkehrskreis
sowie beim Verlassen eines Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
Beim Verlassen des eigenen Sprechfunkverkehrskreises und beim Eintreten in einen
fremden Sprechfunkverkehrskreis ist der Grund anzugeben.