2 BaustellenZitat von Pille112
1) die Westen sind, sofern zertifiziert nach EN 471, zulässig als Ersatz für eine Einsatzjacke wenn der versicherte sich im fleissenden Straßenverkehr aufhält
2) der Arbeitgeber
Zitat von Mr Blaulicht
Sofern die Jacke nach EN 471 zertifiziert ist ist die Warnwirkung ausreichendZitat von tilo
Ich nicht, weil es nur in einem Bruchteil der Einsätze erforderlich und mich nicht unnötig belasteZitat von Pille 112
Ausserdem habe ich das selbe Modell wie Fabsi ...
Wird durch die Jacken ein ausreichender Witterungsschutz gewährleistet?Zitat von Florian kommen
Wird durch die Jacken ein ausreichender Warnschutz gewährleistet?
Wenn Nein -> Meldung an BG; Arbeitgeber muss geeignete Schutzkleidung stellen