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Thema: Weste statt Jacke im Sommer im RD-->Zulässig?

Baum-Darstellung

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  1. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    Sie sagt aber nichts zum Gebrauch von Schutzbekleidung aus sondern regelt nur deren Beschaffenheit und das noch nicht einmal für Einsatzjacken sondern nur für Warnwesten.

    Richtig, aber die BGen nehmen die EN als Forderung, an die sich jeder Betreiber halten muss

    Deshalb meine Ansicht in dieser Sache: klar sind Westen erlaubt wenn der RD-Betreiber es seinen Angestellten gestattet.
    2 Baustellen

    1) die Westen sind, sofern zertifiziert nach EN 471, zulässig als Ersatz für eine Einsatzjacke wenn der versicherte sich im fleissenden Straßenverkehr aufhält

    2) der Arbeitgeber

    Zitat Zitat von Mr Blaulicht
    Denn zur Konturenerkennung reicht eine Jacke nicht aus.

    Zitat Zitat von tilo
    Bei Westen fehlt dann teilweise die nötige Fläche mit auffälligem Material und Reflexfläche.
    Sofern die Jacke nach EN 471 zertifiziert ist ist die Warnwirkung ausreichend


    Zitat Zitat von Pille 112
    ...mal 'ne ganz ehrliche Antwort auf meine Frage:

    Wer von den Herren's und Damen's Rettungsdienstlern setzt bei einem Einsatz im Bereich einer Baustelle oder bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich einen Helm auf???
    Ich nicht, weil es nur in einem Bruchteil der Einsätze erforderlich und mich nicht unnötig belaste

    Ausserdem habe ich das selbe Modell wie Fabsi ...

    Zitat Zitat von Florian kommen
    Die Westen verbietet bei uns eine Dienstanweisung vom KV die besagt dass im Einsatzdienst nur Kleidung getragen werden darf die durch den Mietwäschepool bereit gestellt wird. Es wird nichtmal geduldet dass man im Winter eine Fleecejacke unter die RD-Jacke zieht!!!
    Wird durch die Jacken ein ausreichender Witterungsschutz gewährleistet?
    Wird durch die Jacken ein ausreichender Warnschutz gewährleistet?
    Wenn Nein -> Meldung an BG; Arbeitgeber muss geeignete Schutzkleidung stellen
    Geändert von hannibal (21.06.2007 um 21:40 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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