Hallo...
wer kennt das nicht? Min 30°C und schwül ohne ende. Dann ein Einsatz und nun?? Jacke oder Weste?
Ist die Weste als Kleidungsstück im RD überhaupt zulässig UVV/ BG. Nicht als Kennzeichnungweste sondern als Kleiderstück wie die Jacke.
CU
Hallo...
wer kennt das nicht? Min 30°C und schwül ohne ende. Dann ein Einsatz und nun?? Jacke oder Weste?
Ist die Weste als Kleidungsstück im RD überhaupt zulässig UVV/ BG. Nicht als Kennzeichnungweste sondern als Kleiderstück wie die Jacke.
CU
Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de
alternativ weder noch
es gibt (Einsatz) Westen die die Zulassung nach EN XXX haben die dürfen gerne getragen werden ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo,
soweit ich weiß ist die Weste nur zulässig zum erkenntlich machen, welcher Orga /RD man angehört.
Wenn die EN471 erfüllt ist, kann diese auch als Warnkleidung getragen werden.
Allerdings ist die Weste nicht als Schutzjacke zu sehen, dh. z.B. bei einem VU P-Klemmt musst du die Jacke im Gefahrenbereich tragen (natürlich auch alle anderen Gefahrenbereiche)
Also als Warnweste oder zum kenntlichen Machen darfst du die Tragen, im Gefahrenbreich musst du die Jacke tragen.
PS: Warum soll die FW schwitzen und der RD nicht? :-))
Mfg
Chris
Was willst du uns damit sagen? Ich kann die Weste als Jacke ohne Arme tragen wenn mir danach ist. Egal welcher Org ich angehöre ...Zitat von Chr881986
Richtig ...Zitat von Chr881986
im Gefahrenbereich muss ich die Jacke nur tragen wenn es die Gefahrenanalyse hergibtZitat von Chr881986
Weil der RD mitdenken kann ...Zitat von Chr881986
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
...eigentlich würde ich eurer Aussage ja zustimmen, aber...
wo steht das den geschrieben???
Denn soweit mir bekannt ist, gibt es für den RD keine rechtsverbindliche Norm - wenn ein RD eine Norm für sich als bindend anerkennt ist das aber im Ermessen des RD Betreibers.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Was steht wo?Zitat von Pille112
EN 471 ist bekannt, von den gängisten BG anerkannt, einzigste Rechtsgrundlage in dem FAll
Geändert von hannibal (20.06.2007 um 22:20 Uhr)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
@ hannibal: ja die EN 471 ist mir hinlänglich bekannt.
Sie sagt aber nichts zum Gebrauch von Schutzbekleidung aus sondern regelt nur deren Beschaffenheit und das noch nicht einmal für Einsatzjacken sondern nur für Warnwesten.
Deshalb meine Ansicht in dieser Sache: klar sind Westen erlaubt wenn der RD-Betreiber es seinen Angestellten gestattet.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Das ist natürlich völliger Quatsch. Ich meinte natürlich, dass eine Weste nicht ausreicht!Zitat von mir selbst
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (21.06.2007 um 21:14 Uhr)
2 BaustellenZitat von Pille112
1) die Westen sind, sofern zertifiziert nach EN 471, zulässig als Ersatz für eine Einsatzjacke wenn der versicherte sich im fleissenden Straßenverkehr aufhält
2) der Arbeitgeber
Zitat von Mr Blaulicht
Sofern die Jacke nach EN 471 zertifiziert ist ist die Warnwirkung ausreichendZitat von tilo
Ich nicht, weil es nur in einem Bruchteil der Einsätze erforderlich und mich nicht unnötig belasteZitat von Pille 112
Ausserdem habe ich das selbe Modell wie Fabsi ...
Wird durch die Jacken ein ausreichender Witterungsschutz gewährleistet?Zitat von Florian kommen
Wird durch die Jacken ein ausreichender Warnschutz gewährleistet?
Wenn Nein -> Meldung an BG; Arbeitgeber muss geeignete Schutzkleidung stellen
Geändert von hannibal (21.06.2007 um 21:40 Uhr)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Die FW soll ja auch nicht unnötig schwitzen, nur ist man vielerorts zu *'"§$", um richtige Kleidung zu beschaffen und dann auch anzuwenden.Zitat von Chr881986
Die Westen verbietet bei uns eine Dienstanweisung vom KV die besagt dass im Einsatzdienst nur Kleidung getragen werden darf die durch den Mietwäschepool bereit gestellt wird. Es wird nichtmal geduldet dass man im Winter eine Fleecejacke unter die RD-Jacke zieht!!!
Das die Unterwäsche nicht vorgeschrieben ist, das ist auch alles...
Mal eine andere Frage: gelten die Vorschriften zur Unfallverhütung eigentlich prinzipiell oder nur für dementprechende "Gefahrensituationen"?
Sprich: Muss ich Reflex-Kleidung nur tragen, wenn ich schlecht zu sehen bin zum Beispiel im Strassenverkehr?
Oder brauche ich den Wetterschutz nur, wenn es schlechtes Wetter ist?
Oder brauch ich die Kleidung prinzipiell, weil es im Rettungsdienst auch zu schlechtem Wetter kommen KANN?
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat von Mr. Blaulicht
Das würde mich auchmal interessieren?! Wobei ich davon ausgehe das man sich ja generell im Strassenverkehr aufhält. Du musst ja auch zum Patinenten in die Wohung und auch schonmal die Tage bereitstellen etc. Und manches mal muss das kleine rote Auto ja auch schonmal auf der Strasse stehen bleiben ;-)
Wobei ich am Tag gerne die Weste der Jacke vorziehe. Aber auch nur denn wenn es sich um keinen Verkehrunfall o.ä. handelt.
CU
Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de
Die Vorgaben der UVV sind ja größtenteils nach dem Prinzip "Wenn Tatbestand, dann Rechtsfolge" aufgebaut. Von daher gelten diese prinzipiell in entsprechenden Situationen. Und wenn man davon ausgehen muss, in die Situation X zu kommen, muss entsprechend die Schutzkleidung X vorgehalten werden. Ist die Situation dann da, wird sich umgezogen.Zitat von Mr. Blaulicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)