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Thema: Weste statt Jacke im Sommer im RD-->Zulässig?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Warum soll die FW schwitzen und der RD nicht? :-))
    Die FW soll ja auch nicht unnötig schwitzen, nur ist man vielerorts zu *'"§$", um richtige Kleidung zu beschaffen und dann auch anzuwenden.

  2. #2
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    Die Westen verbietet bei uns eine Dienstanweisung vom KV die besagt dass im Einsatzdienst nur Kleidung getragen werden darf die durch den Mietwäschepool bereit gestellt wird. Es wird nichtmal geduldet dass man im Winter eine Fleecejacke unter die RD-Jacke zieht!!!

    Das die Unterwäsche nicht vorgeschrieben ist, das ist auch alles...

  3. #3
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    Mal eine andere Frage: gelten die Vorschriften zur Unfallverhütung eigentlich prinzipiell oder nur für dementprechende "Gefahrensituationen"?
    Sprich: Muss ich Reflex-Kleidung nur tragen, wenn ich schlecht zu sehen bin zum Beispiel im Strassenverkehr?
    Oder brauche ich den Wetterschutz nur, wenn es schlechtes Wetter ist?
    Oder brauch ich die Kleidung prinzipiell, weil es im Rettungsdienst auch zu schlechtem Wetter kommen KANN?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Mal eine andere Frage: gelten die Vorschriften zur Unfallverhütung eigentlich prinzipiell oder nur für dementprechende "Gefahrensituationen"?
    Sprich: Muss ich Reflex-Kleidung nur tragen, wenn ich schlecht zu sehen bin zum Beispiel im Strassenverkehr?
    Oder brauche ich den Wetterschutz nur, wenn es schlechtes Wetter ist?
    Oder brauch ich die Kleidung prinzipiell, weil es im Rettungsdienst auch zu schlechtem Wetter kommen KANN?

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Das würde mich auchmal interessieren?! Wobei ich davon ausgehe das man sich ja generell im Strassenverkehr aufhält. Du musst ja auch zum Patinenten in die Wohung und auch schonmal die Tage bereitstellen etc. Und manches mal muss das kleine rote Auto ja auch schonmal auf der Strasse stehen bleiben ;-)

    Wobei ich am Tag gerne die Weste der Jacke vorziehe. Aber auch nur denn wenn es sich um keinen Verkehrunfall o.ä. handelt.

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Mal eine andere Frage: gelten die Vorschriften zur Unfallverhütung eigentlich prinzipiell oder nur für dementprechende "Gefahrensituationen"?
    Die Vorgaben der UVV sind ja größtenteils nach dem Prinzip "Wenn Tatbestand, dann Rechtsfolge" aufgebaut. Von daher gelten diese prinzipiell in entsprechenden Situationen. Und wenn man davon ausgehen muss, in die Situation X zu kommen, muss entsprechend die Schutzkleidung X vorgehalten werden. Ist die Situation dann da, wird sich umgezogen.

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