Was steht wo?Zitat von Pille112
EN 471 ist bekannt, von den gängisten BG anerkannt, einzigste Rechtsgrundlage in dem FAll
Was steht wo?Zitat von Pille112
EN 471 ist bekannt, von den gängisten BG anerkannt, einzigste Rechtsgrundlage in dem FAll
Geändert von hannibal (20.06.2007 um 23:20 Uhr)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
@ hannibal: ja die EN 471 ist mir hinlänglich bekannt.
Sie sagt aber nichts zum Gebrauch von Schutzbekleidung aus sondern regelt nur deren Beschaffenheit und das noch nicht einmal für Einsatzjacken sondern nur für Warnwesten.
Deshalb meine Ansicht in dieser Sache: klar sind Westen erlaubt wenn der RD-Betreiber es seinen Angestellten gestattet.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
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124 124 MRCC Bremen
Das ist natürlich völliger Quatsch. Ich meinte natürlich, dass eine Weste nicht ausreicht!Zitat von mir selbst
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (21.06.2007 um 22:14 Uhr)
Hallo Leute!
Neben der Warnwirkung einer Wester/Jacke nach EN471 sollte man auch die Unfallverhütungsvorschriften beachten.
Die Verletztungsgefahr an den Armen ist mit einer Wester höher als bei einer Jacke zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall.
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Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
...mal 'ne ganz ehrliche Antwort auf meine Frage:
Wer von den Herren's und Damen's Rettungsdienstlern setzt bei einem Einsatz im Bereich einer Baustelle oder bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich einen Helm auf???
Nun gut die Antwort kenne ich ja schon im Voraus: ich, ich, ich, und ich auch, natürlich mache ich das immer - so oder ähnlich wird sie wohl ausfallen...
Gut dann Frage ich mich warum man auf, sagen wir mal so, ca. 90-95% aller Aufnahmen (Fotos/Videos) heroisch unbehelmte Rettungsdiensthäupter sieht?
...was sind die "Pressefritzen doch für gute "Spionagehelfer"...
Gruß Carsten
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Muss gestehen ich tue das nicht. Nur dann wenn ich der Ansicht bin, dass mir der Himmel auf den Kopf fallen könnte.
Zum Thema Weste:
Sowas gibts bei uns leider nicht. Es gäbe zwar Westen nach der neuen Form, die sind aber nicht bei uns nicht in Gebrauch. Wir haben Mietwäsche, und das sieht halt nur Jacken vor.
Gut, vor allem Nachts im Sommer würde ich mir ne Weste hin und wieder wünschen, aber so richtig vermisst habe ich sie noch net....
my2cent:
Die Gefahr, dass ich mit den "Stummelresten" der Weste irgendwo hängenbleibe ist in meinen Augen ungleich größer als mit einer Jacke wo hängen zu bleiben.
Ich persönlich befürworte die Jacken, u.a. wegen besserer Sichtbarkeit und Unfallschutz.
Bei Westen fehlt dann teilweise die nötige Fläche mit auffälligem Material und Reflexfläche.
thilo
Nicht nur im Einsatz, sondern auch (wie du schon schriebst Carsten) grundsätzlich hab ich einen Helm auf...Zitat von Pille112
Und warum der auf den Bildern der Pressefuzzies nicht zu erkennen ist, liegt wohl am Modell...
Ist von Siemens, dass Modell "Lufthelm" ;)
Spaß bei Seite...
Ich find an den komischen Westen nix besonderes...
Aus der Jacke das Innenfutter raus und die Ärmel abgemacht...
Schon hat man das, was man im Sommer braucht ^^
Und die meiste Zeit hat man im Sommer ja eh keine Jacke an wenns richtig Heiß ist... Da lässt man eben die Ärmel dran und zieht diese halt kurz im Straßenverkehr über ^^
MfG Fabsi
2 BaustellenZitat von Pille112
1) die Westen sind, sofern zertifiziert nach EN 471, zulässig als Ersatz für eine Einsatzjacke wenn der versicherte sich im fleissenden Straßenverkehr aufhält
2) der Arbeitgeber
Zitat von Mr Blaulicht
Sofern die Jacke nach EN 471 zertifiziert ist ist die Warnwirkung ausreichendZitat von tilo
Ich nicht, weil es nur in einem Bruchteil der Einsätze erforderlich und mich nicht unnötig belasteZitat von Pille 112
Ausserdem habe ich das selbe Modell wie Fabsi ...
Wird durch die Jacken ein ausreichender Witterungsschutz gewährleistet?Zitat von Florian kommen
Wird durch die Jacken ein ausreichender Warnschutz gewährleistet?
Wenn Nein -> Meldung an BG; Arbeitgeber muss geeignete Schutzkleidung stellen
Geändert von hannibal (21.06.2007 um 22:40 Uhr)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Druch die Jacken aus dem Mietwäschepool wird sowohl der Witterungsschutz als auch der Warnschutz gewährleistet!!! Allerdings wurden die Fleecejacken von einigen Kollegen getragen da sie einfahc den Tragekomfort unter der Einsatzjacke erhöhen!
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