Die Vorgaben der UVV sind ja größtenteils nach dem Prinzip "Wenn Tatbestand, dann Rechtsfolge" aufgebaut. Von daher gelten diese prinzipiell in entsprechenden Situationen. Und wenn man davon ausgehen muss, in die Situation X zu kommen, muss entsprechend die Schutzkleidung X vorgehalten werden. Ist die Situation dann da, wird sich umgezogen.Zitat von Mr. Blaulicht