Hallo,
hätte mal ne Frage. Stimmt es, dass man als Jugendwart in ner FF einen Jugendwartlehrgang und einen Gruppenführerlehrgang brauch ? Gibt es noch mehr Vorraussetzungen für dieses Posten ?
Hallo,
hätte mal ne Frage. Stimmt es, dass man als Jugendwart in ner FF einen Jugendwartlehrgang und einen Gruppenführerlehrgang brauch ? Gibt es noch mehr Vorraussetzungen für dieses Posten ?
Normalerweise sollte der Jugendwart diese Lehrgänge besucht haben.Zitat von Quattro XLS+
Ob es Gesetzlich geregelt ist kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen.
Es kann auch eine interne Regelung der Wehr zusätzlich zum Tragen kommen.
Für welches Bundesland denn?
In Hessen brauchst du es nicht.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
...bei uns wird dafür die JuLeiCa http://www.juleica.de (JugendgruppenleiterCard) und eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung benötigt.
Schau doch mal in die Satzung bzw. Regelwerk des DJFV
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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Zitat von sound_driver_32
Bundesland Bayern
Also auf den Lehrgangsvoraussetzungen bei der SFS Regensburg steht eine Empfehlung dass der Besucher des Lehrganges den Gruppenführer und Trupmann-lehrgang absolviert haben sollte.Zitat von Quattro XLS+
Auch im Saarland werden die Jugendwarte auf den Gruppenführerlehrgang geschickt falls sie noch keinen haben.
Hmm ich muss umziehen! Dann komme ich wenigstens zum Gf Lehrgang ;)
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Tja hat alles seine vor und Nachteile ;-) Dafür gibts hier andere Sachen die mich ständig zum kochen bringen!
@Florian Feuerbaer:
Kannst auch gern nach Niedersachsen kommen, hier gehen die Jugendwarte ebenfalls zum GF-Lehrgang (es wird zumindest empfohlen und bei mir war es kein Problem: 20 min nach der Wahl zum Jugendwart drückte mir unser Gemeindebrandmeister seinerzeit die Lehrgangskarte in die Hand...)
Ohje, wie kommsten darauf? In Hessen MUSS der Jugendwart die Qualifikation zum Gruppenführer besitzen um ernannt werden zu können. Schau mal in der Feuerwehrorganisationsverordnung.Zitat von Florian Feuerbaer
Argh Sorry Edit: Falsches Gesetz angegeben gehabt. Hab auch noch nen Link gefunden: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...wOVO/FwOVO.htmZitat von Feuerwehrorganisationsverordnung §5 (4)
Geändert von MeisterM (18.06.2007 um 17:17 Uhr)
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In SH ist der GF und der JW Lehrgang nicht die Voraussetzung sondern die Folge des o.g. Postens.
Die JuLeiCa kann nachdem der JW Lehrgang absolviert wurde beantragt werden...
Auhh weh! Ich habe etwas illegales gemacht! Ich hatte keinen GF! Und der mein Vorgesetzter auch nicht...
Find ich quatsch.
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Nope du nicht. Aber dein Wehrführer der dich dazu ernannt hat. Würde ihn trotzdem mal schnellstmöglich nachmachen, wenn du asu Hessen kommst.Zitat von Florian Feuerbaer
Das soll nicht nur die Reife sicherstellen, sondern auch dass du Ahnung hast, von dem was du den Kindern versuchst beizubringen. (Auch wenn der GF Lehrgang dazu kein 100%iger Beweis ist für angeeignetes Fachwissen)
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Der wichtigste Satz dabei ;)Zitat von MeisterM
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