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Thema: Jugendwart in einer FF

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    17.03.2002
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    2.841
    In Hessen brauchst du es nicht.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
    Registriert seit
    26.02.2006
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    1.565
    ...bei uns wird dafür die JuLeiCa http://www.juleica.de (JugendgruppenleiterCard) und eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung benötigt.

    Schau doch mal in die Satzung bzw. Regelwerk des DJFV

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    In Hessen brauchst du es nicht.
    Ohje, wie kommsten darauf? In Hessen MUSS der Jugendwart die Qualifikation zum Gruppenführer besitzen um ernannt werden zu können. Schau mal in der Feuerwehrorganisationsverordnung.

    Zitat Zitat von Feuerwehrorganisationsverordnung §5 (4)
    Zum Jugendfeuerwehrwart darf nur ernannt werden, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört und die hierfür erforderliche Qualifikation zum Gruppenführer hat und im Besitz der Jugendleitercard ist.
    Argh Sorry Edit: Falsches Gesetz angegeben gehabt. Hab auch noch nen Link gefunden: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...wOVO/FwOVO.htm
    Geändert von MeisterM (18.06.2007 um 17:17 Uhr)
    Rechnergestützte Einsatzverwaltung Plus
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    www.einsatzverwaltung.de

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