Ergebnis 1 bis 15 von 18

Thema: Jugendwart in einer FF

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    01.12.2003
    Beiträge
    314

    Jugendwart in einer FF

    Hallo,

    hätte mal ne Frage. Stimmt es, dass man als Jugendwart in ner FF einen Jugendwartlehrgang und einen Gruppenführerlehrgang brauch ? Gibt es noch mehr Vorraussetzungen für dieses Posten ?

  2. #2
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Zitat Zitat von Quattro XLS+
    Hallo,

    hätte mal ne Frage. Stimmt es, dass man als Jugendwart in ner FF einen Jugendwartlehrgang und einen Gruppenführerlehrgang brauch ? Gibt es noch mehr Vorraussetzungen für dieses Posten ?
    Normalerweise sollte der Jugendwart diese Lehrgänge besucht haben.
    Ob es Gesetzlich geregelt ist kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen.
    Es kann auch eine interne Regelung der Wehr zusätzlich zum Tragen kommen.

    Für welches Bundesland denn?

  3. #3
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    In Hessen brauchst du es nicht.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #4
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...bei uns wird dafür die JuLeiCa http://www.juleica.de (JugendgruppenleiterCard) und eine abgeschlossene feuerwehrtechnische Ausbildung benötigt.

    Schau doch mal in die Satzung bzw. Regelwerk des DJFV

    Gruß Carsten
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  5. #5
    Registriert seit
    15.06.2003
    Beiträge
    665
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    In Hessen brauchst du es nicht.
    Ohje, wie kommsten darauf? In Hessen MUSS der Jugendwart die Qualifikation zum Gruppenführer besitzen um ernannt werden zu können. Schau mal in der Feuerwehrorganisationsverordnung.

    Zitat Zitat von Feuerwehrorganisationsverordnung §5 (4)
    Zum Jugendfeuerwehrwart darf nur ernannt werden, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört und die hierfür erforderliche Qualifikation zum Gruppenführer hat und im Besitz der Jugendleitercard ist.
    Argh Sorry Edit: Falsches Gesetz angegeben gehabt. Hab auch noch nen Link gefunden: http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...wOVO/FwOVO.htm
    Geändert von MeisterM (18.06.2007 um 17:17 Uhr)
    Rechnergestützte Einsatzverwaltung Plus
    Software zur Einsatzleitung für RD, FW und Pol
    www.einsatzverwaltung.de

  6. #6
    Registriert seit
    01.12.2003
    Beiträge
    314
    Zitat Zitat von sound_driver_32

    Für welches Bundesland denn?

    Bundesland Bayern

  7. #7
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Zitat Zitat von Quattro XLS+
    Bundesland Bayern
    Also auf den Lehrgangsvoraussetzungen bei der SFS Regensburg steht eine Empfehlung dass der Besucher des Lehrganges den Gruppenführer und Trupmann-lehrgang absolviert haben sollte.

  8. #8
    Pat Gast
    Auch im Saarland werden die Jugendwarte auf den Gruppenführerlehrgang geschickt falls sie noch keinen haben.

  9. #9
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Hmm ich muss umziehen! Dann komme ich wenigstens zum Gf Lehrgang ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •