Korrekt.Zitat von akkonsaarland
Die Gemeinnützigkeit des Veranstalters hat nichts mit dem "besonderen Anlass" i.S.d. §12 zu tun. Das ist nicht nur DEHOGA-Meinung, sondern entspricht auch den gängigen Kommentaren zum Gaststättenrecht.Zitat von Pille112
Auch das hat mit der Spende nix zu tun, mehr braucht man auch sonst nicht.Zitat von Pille112
Richtig, das gehört halt zur vernünftigen Vorbereitung eines Festes. Bei Nachzahlung aufgrund fehlender Anmeldung zahlt man 150-200% (genauer derzeitiger Satz ist mir grad nicht bekannt) des eigentlichen Tarifs.Zitat von akkonsaarland
Ausnahmsweise mal keine bayerische Besonderheit, der DFV hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA, daher kriegen alle Wehren 20% (im Regelfall übrigens auch die wenigen, die keinem Verband angehören): http://web34.server70112.mivitec.net...wpresse&ID=724Zitat von sound_driver_32
Nichts anderes ist das Gesundheitszeugnis, die medizinischen Untersuchungen sind seit 2001 nicht mehr zwingend Bestandteil.Zitat von sound_driver_32