Zitat Zitat von akkonsaarland
das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist. wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnung
Korrekt.

Zitat Zitat von Pille112
...und wenn man ein ganz klein wenig clever ist, dann wird man alle Gewinne nicht der Wehrkasse (weil staatlich) sondern dem "Förderverein" (gemeinnützig) als Spende zukommen lassen und schwupsdiwups hat man schon wieder so einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz.
Die Gemeinnützigkeit des Veranstalters hat nichts mit dem "besonderen Anlass" i.S.d. §12 zu tun. Das ist nicht nur DEHOGA-Meinung, sondern entspricht auch den gängigen Kommentaren zum Gaststättenrecht.

Zitat Zitat von Pille112
Wenn man dann noch das ganze zur z.B. Förderung der Jugendarbeit (JF) (zweckgebundene Spende) deklariert, braucht man nur noch Genehmigungen von:
Stadt/Kreis
Gewerbeaufsichtsamt
Gesundheitsamt/Veterinäramt (Fleischverkauf)
Auch das hat mit der Spende nix zu tun, mehr braucht man auch sonst nicht.

Zitat Zitat von akkonsaarland
und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr soviel
Richtig, das gehört halt zur vernünftigen Vorbereitung eines Festes. Bei Nachzahlung aufgrund fehlender Anmeldung zahlt man 150-200% (genauer derzeitiger Satz ist mir grad nicht bekannt) des eigentlichen Tarifs.

Zitat Zitat von sound_driver_32
In Bayern gibt es bei Mitgliedschaft in einigen Kreisfeuerwehrverbänden Rabatt von der Gema.
Ausnahmsweise mal keine bayerische Besonderheit, der DFV hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA, daher kriegen alle Wehren 20% (im Regelfall übrigens auch die wenigen, die keinem Verband angehören): http://web34.server70112.mivitec.net...wpresse&ID=724

Zitat Zitat von sound_driver_32
Soweit ich weis reicht in Bayern die Belehrung durch das Gesundheitsamt das ist ein Vortrag über Hygiene und das wars dann.
Nichts anderes ist das Gesundheitszeugnis, die medizinischen Untersuchungen sind seit 2001 nicht mehr zwingend Bestandteil.