schreib ich dir morgen was dazu
wenn du es dir genau durchliest siehst du das der normale TDOT kaum darunter fällt ...
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wenn man es sich genau durchliest kommt man zu dem Schluss, dass der DEHOGA normale Feuerwehr-TdoT doch unter Schwarzgastronomie ansieht und davon nur bei Jubiläen abweicht, weil diese einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz darstellen.Zitat von hannibal
Auszug:Zitat von DEHOGA
das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist.Zitat von DEHOGA
wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnung
der rest ist nur rumgeweine. denn ausser einer anzeige beim gsundheitsamt. gema oder sonstwas wird nichts passieren, oder hat die gema exekutivgewalt?
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
wenn ihr mal 8oo euro gebühren für 2 tage sommerfest nachgezahlt habt dann wisst ihr was die gema für ne macht hat.
und wenn man sich vorher schlau macht und gema anmeldet ist das gar net mehr sovielZitat von Kanalratte
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Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
In Bayern gibt es bei Mitgliedschaft in einigen Kreisfeuerwehrverbänden Rabatt von der Gema.Zitat von akkonsaarland
Soweit ich weis reicht in Bayern die Belehrung durch das Gesundheitsamt das ist ein Vortrag über Hygiene und das wars dann.
wie gesagt
www.gidf.de
http://www.gema.de/media/de/ad_kunde...eger_tarif.pdf
ich denke mit so um die 100 euro ist man dabei
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Korrekt.Zitat von akkonsaarland
Die Gemeinnützigkeit des Veranstalters hat nichts mit dem "besonderen Anlass" i.S.d. §12 zu tun. Das ist nicht nur DEHOGA-Meinung, sondern entspricht auch den gängigen Kommentaren zum Gaststättenrecht.Zitat von Pille112
Auch das hat mit der Spende nix zu tun, mehr braucht man auch sonst nicht.Zitat von Pille112
Richtig, das gehört halt zur vernünftigen Vorbereitung eines Festes. Bei Nachzahlung aufgrund fehlender Anmeldung zahlt man 150-200% (genauer derzeitiger Satz ist mir grad nicht bekannt) des eigentlichen Tarifs.Zitat von akkonsaarland
Ausnahmsweise mal keine bayerische Besonderheit, der DFV hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA, daher kriegen alle Wehren 20% (im Regelfall übrigens auch die wenigen, die keinem Verband angehören): http://web34.server70112.mivitec.net...wpresse&ID=724Zitat von sound_driver_32
Nichts anderes ist das Gesundheitszeugnis, die medizinischen Untersuchungen sind seit 2001 nicht mehr zwingend Bestandteil.Zitat von sound_driver_32
...und wenn man ein ganz klein wenig clever ist, dann wird man alle Gewinne nicht der Wehrkasse (weil staatlich) sondern dem "Förderverein" (gemeinnützig) als Spende zukommen lassen und schwupsdiwups hat man schon wieder so einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz.
Wenn man dann noch das ganze zur z.B. Förderung der Jugendarbeit (JF) (zweckgebundene Spende) deklariert, braucht man nur noch Genehmigungen von:
Stadt/Kreis
Gewerbeaufsichtsamt
Gesundheitsamt/Veterinäramt (Fleischverkauf)
und alles ist in trockenen Tüchern
...ganz lange Nase ==> DEHOGA
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
Hallo
@ sound_driver
Die Belehrung kann in Bayern für ehrenamtliche Helfer bei einem Vereinsfest entfallen
@ scholdes112
wenn du möchtest kann ich dir gern die Auflagen (Rückseite einer Gestattung, die du bei deiner Gemeinde oder Stadt beantragen mußt) per mail zukommen lassen
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