Zitat Zitat von DEHOGA
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von „Schwarzgastronomie“ unterscheiden:
 Gastronomische Veranstaltungen, die vollkommen „schwarz“, d.h. ohne behördliche Gestattung
und somit illegal stattfinden;
 Gastronomische Veranstaltungen, für die zwar eine behördliche Gestattung vorliegt, die aber
nicht hätte erteilt werden dürfen, da die gesetzlichen Vorrausetzungen des § 12 Gaststättengesetz
nicht gegeben sind.
das bedeutet das dieser wisch das papier nicht wert ist.
wenn die gemeinde sagt :feuerwehr du darfst feiern ist alles in bester ordnung

der rest ist nur rumgeweine. denn ausser einer anzeige beim gsundheitsamt. gema oder sonstwas wird nichts passieren, oder hat die gema exekutivgewalt?