Hallo !

Wobei sich mir die Frage stellt, ist das Einschalten von Blaulicht und Einsatzhorn wegen den 20m Fahrweg grundsätzlich erforderlich, wo bleibt der Zeitgewinn? Wenn die Einsatzstelle ohnehin zu sehen ist, ist das Verwenden von Einsatzsignalen grundsätzlich in Frage zustellen!!
Sollte ich nicht weiterfahren können ( warum eigentlich kann man in dem beschriebenen Fall dies nicht ), warum gehe ich dann die 20m nicht zu Fuß !?

Ansonsten kann der Rettungsdienst bei der Abwendung von schweren gesundheitlichen Schäden Sonderrechte ( nicht Blaulicht und Einsatzhorn ) nach §35 StVO wahrnehmen und auch entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren.


MfG