Zitat Zitat von Alex22
*Klugscheißmodus an*
Im kombinierten Güterverkehr sind bis zu 44t erlaubt.
*Klugscheißmodus aus*
wo steht hab google aber nix ????? :-(

Gruß Michael

PS: in der Fahrschule (BW-einfach) gelehrt 39 T Max mit Anhänger, ansonsten Sondernutzung beantragen !