Hi,

Die Begründung würde mich auch interessieren...
Oder ist das schon etwas länger her?
Es gab mal vor ein paar Jahren eine Phase, wo es wohl eine Zeitlang tatsächlich nicht mehr gemacht wurde.
Allerdings gibt es auch keine "Umschreibung" sondern nur eine "Neu/Ersterteilung!" Ist aber nur eine Wortspielerei...
Die aktuelle Rechtslage gibt das aber wieder her!
Vgl. §26 und besonders §27 FeV

Nach §26 gibt es eine Dienstfahrerlaubnis, welche nur für Dienstfahrzeuge und die Dauer des Dienstverhältnisses gilt. (BW-Führerschein)
Allerdings hat man das Recht sich bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, das man eine entsprechende Dienstfahrerlaubnis für den Zeitraum X besessen hat.

Nach §27 ist derjenige, der während seiner Dienstzeit einen Antrag auf (zusätzliche) Erteilung eines "Zivilen" Fühererscheines mit denselben Klassen wie denen seines Dienstführerscheines stellt, von den folgenden Auflagen befreit:
1. Ärtzliche Untersuchung (Gibt aber auch Ausnahmen...)
2. Sehtest
3. Prüfung
4. Nachweis der ersten Hilfe/Sofortmaßnahmen
5. Ausbildung
Im Prinzip muss er also nur den Antrag stellen, Lichtbild entsprechend den Vorschriften beilegen, Identitäsnachweis und den Dienstführerschein vorlegen sowie die rund 50Eur. Gebühr bezahlen...
Das war es dann und eine entsprechende zivile FE wird erteilt.

Ist der Antragsteller bereits aus dem Dienst ausgeschieden, so ersetzt in den ersten zwei Jahren die Bescheinigung über den Dienstführerschein den eigendlichen Dienstführerschein. Alles andere oben gesagte gilt Sinngemäß!

Gruß
Carsten