Fahrzeuge über 40t benötigen allerdings Einzelgenehmigungen um im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden zu dürfen.

Also nicht mit Papas 50-Achsigen-Tieflader und 2 Leopard Kampfpanzern auf dem Rücken zur nächten Tankstelle "düsen" um eine Packung Kaugummis zu kaufen...

Zitat Zitat von http://www.focus.de/auto/autoaktuell/kommentar_aid_24747.html
...Voraussetzung für die großen Trucks ist indes eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die derzeit das zulässige Gesamtgewicht von Lkw auf 40 Tonnen beschränkt.