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Thema: Führerscheinklasse C

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi,

    Die Begründung würde mich auch interessieren...
    Oder ist das schon etwas länger her?
    Es gab mal vor ein paar Jahren eine Phase, wo es wohl eine Zeitlang tatsächlich nicht mehr gemacht wurde.
    Allerdings gibt es auch keine "Umschreibung" sondern nur eine "Neu/Ersterteilung!" Ist aber nur eine Wortspielerei...
    Die aktuelle Rechtslage gibt das aber wieder her!
    Vgl. §26 und besonders §27 FeV

    Nach §26 gibt es eine Dienstfahrerlaubnis, welche nur für Dienstfahrzeuge und die Dauer des Dienstverhältnisses gilt. (BW-Führerschein)
    Allerdings hat man das Recht sich bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, das man eine entsprechende Dienstfahrerlaubnis für den Zeitraum X besessen hat.

    Nach §27 ist derjenige, der während seiner Dienstzeit einen Antrag auf (zusätzliche) Erteilung eines "Zivilen" Fühererscheines mit denselben Klassen wie denen seines Dienstführerscheines stellt, von den folgenden Auflagen befreit:
    1. Ärtzliche Untersuchung (Gibt aber auch Ausnahmen...)
    2. Sehtest
    3. Prüfung
    4. Nachweis der ersten Hilfe/Sofortmaßnahmen
    5. Ausbildung
    Im Prinzip muss er also nur den Antrag stellen, Lichtbild entsprechend den Vorschriften beilegen, Identitäsnachweis und den Dienstführerschein vorlegen sowie die rund 50Eur. Gebühr bezahlen...
    Das war es dann und eine entsprechende zivile FE wird erteilt.

    Ist der Antragsteller bereits aus dem Dienst ausgeschieden, so ersetzt in den ersten zwei Jahren die Bescheinigung über den Dienstführerschein den eigendlichen Dienstführerschein. Alles andere oben gesagte gilt Sinngemäß!

    Gruß
    Carsten

  2. #2
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hi,

    Die Begründung würde mich auch interessieren...
    Oder ist das schon etwas länger her?
    Es gab mal vor ein paar Jahren eine Phase, wo es wohl eine Zeitlang tatsächlich nicht mehr gemacht wurde.
    Ja das ganze war vor ein paar Jahren, genaues Jahr muss ich nachforschen.

    Da bei uns irgendwie die Jahrgänge 1981,1982,1983,1984 und 1985 die bei uns im Raum sind fast komplett ausgemustert wurden ergibt sich die Frage derzeit nicht wegen den Führerschein.

    Das einzigste was ich derzeit mitbekomme durch nen Bekannten meines Schwagers dass die Firma Y nicht mehr so grosszügig mit dem erteilen der Führerscheine ist.
    Begründung liegt irgendwie in der Richtung aufgrund schädigung öffentlicher Fahrschulen.
    Wenn man bedenkt früher hat fast jeder beim Bund den LKW führerschein gemacht.
    Andererseits wenn man bedenkt was der C Schein aktuell kostet,kann man verstehen wenn es jemand nur für die FF machen soll nein sagt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    Warum wurde der nicht umgeschrieben ?
    Begründung ?

    weil selbe Prüfung, selbe Bögen, selbe Ausbildung ..
    wenn man nicht brav ist kriegt man bei der Entlassung keinen Schein zum umschreiben :-(

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (23.04.2007 um 22:06 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
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    Zitat Zitat von sound_driver_32
    wie sieht es derzeit eigentlich mit Führerscheinen bei Y tours?

    In letzter Zeit hatten wir 3 oder 4 wo der Führerschein von Y Tours nicht mehr umgeschrieben worden ist, waren aber keine Wehrpflichtigen sondern Zeitsoldaten.

    Wie ist das eurer erfahrung so?

    Ein Kamerad hat den Lappen vor 2 Monaten beim Bund gemacht und hat ihn sofort umgeschreiben lassen. Ging ohne Probleme. Wüsste auch keinen Grund wieso das nicht gehen sollte.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    Also wie schon gesagt, mit der körperlichen Eignung ( Attest von Augenarzt und Hausarzt ), einem großen Erste-Hilfe-Kurs und Klasse B darfst du mit 18 C1, C, C1E oder CE machen, kein Problem.

    Für Güterverkehr musst du 21 sein, den Lappen afaik 2 Jahre haben und ggf. zusätzliche Schulungen machen. Das hat aber mit Feuerwehr nix zu tun.

    Interne Regelungen kenn ich von euch nicht.

    Obs sinnvoll ist, steht ganz woanders. Ok, jeder fängt mal an, aber ist es sinnvoll das man gleich mit Blaulicht aufm Dach anfängt?
    Klar, wenns keine anderen gibt die fahren dürfen, gehts nicht anders aber wenn doch, finde ich es äußerst fragwürdig einen Neuling da hinters Steuer zu setzen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von NWD
    finde ich es äußerst fragwürdig einen Neuling da hinters Steuer zu setzen.
    Naja, irgendwie müssen die Leute ja Erfahrung sammeln. Und nur weil er mit 18 den Führerschein hat, muß er ja nicht gleich einsatzmäßig fahren.
    Die Leute können ja erstmal (oder auch ein paar Jahre) Übungen und Ausbildungen machen.

    Gruß,
    ahk

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    und was ist wenn es morgens um 10 im Altenheim brennt und er der einzige Fahrer ist ?

    IMO gehören Fahrer zügig aber gründlich ausgebildet..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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