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Thema: Führerscheinklasse C

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22
    *Klugscheißmodus an*
    Im kombinierten Güterverkehr sind bis zu 44t erlaubt.
    *Klugscheißmodus aus*
    Ja, aber nur mit den großen Frachtcontainern... ^^
    Sonst nicht...

  2. #2
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    100 wenn es sein muss

    aber nur mit einem 750 kg Anhänger
    Nun ja ganz so ist es ja nicht. Da kommt dann eben die Beschränkung der StZVO dazu.

    Motorwagen mit 2 Achsen 18t
    Motorwagen mit 3 Achsen 26t
    Motorwagen mit 4 Achsen 32t

    Man darf ein Fahrzeug von 100t nur theoretisch Fahren, praktisch halt nicht.

    Das normale Maximum sind also 32t bei 12m Länge mit 4 Achsen für Klasse C.

    Ab 32t braucht man dann eine Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte.

    Und für die 44t im Kombinierten Verkehr braucht man dann sowieso CE!

    Mfg Woodstock

    Mach auch grad CE drum weiß ichs halt noch... :), wenn wir grad beim Klugschei*en sind. :D
    Geändert von woodstock (05.11.2008 um 12:34 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von woodstock
    Nun ja ganz so ist es ja nicht. Da kommt dann eben die Beschränkung der StVO dazu.

    Motorwagen mit 2 Achsen 18t
    Motorwagen mit 3 Achsen 25t
    Motorwagen mit 4 Achsen 32t

    Man darf ein Fahrzeug von 100t nur theoretisch Fahren, praktisch halt nicht.

    Das normale Maximum sind also 32t bei 12m Länge mit 4 Achsen für Klasse C.

    Ab 32t braucht man dann eine Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte.

    Und für die 44t im Kombinierten Verkehr braucht man dann sowieso CE!

    Mfg Woodstock

    Mach auch grad CE drum weiß ichs halt noch... :), wenn wir grad beim Klugschei*en sind. :D
    also Motorwagen mit 4 Achsen 32t mit C (Sattelschlepper ?)

    und Motorwagen mit Anhänger 5 Achsen ??t mit CE

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
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    Sattelschlepper ist ja kein Motorwagen...
    Sattelschlepper ist ein Zug, also CE

    Und Sattelschlepper = Zug mit 5 Achsen sind 40t. Im Kombiverkehr, wie es da steht 44t.

    StVZO §34 Abs. 6 - 6.

    Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 386 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert ... 44,00 t.
    Mfg Woodstock
    Geändert von woodstock (03.05.2007 um 15:41 Uhr)

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