Hallo,

Strafbar ist es nicht, solange der "besitzer" der RIC damit einverstanden ist und es dem Zweck entspricht.

Als Beispiel:
Ihr wollt eine Art private Alarmierungsgruppe aufbauen. Zu diesem Zweck holt Ihr euch eine EM Ric und mehrere Melder. Jetzt die RIC in alle Melder und gut ist. Zumindest aus Strafrechlicher Sicht wohl legal. Evtl könnte man noch etwas in Richtung "Erschleichen von Leistungen" konstruieren, würde dies aber als sehr Unwahrscheinlich einstufen.

Allerdings könnte es sein das es gegen die EM Vetragsbedingung verstösst und damit vieleicht Zivilrechtlich problematisch sein könnte... (wenn es mal auffallen sollte! Aber wie sollte dies, ausser man macht es publik!)

Strafbar währe es aber z.B. wenn du deinen Melder einfach auf die RIC eines anderen Progst um damit alles auch mitlesen zu können was an diesem gesendet wird. (z.B. der Melder deiner Freundin, wenn du einfach nur wissen wilst was die so bekommt...)

Das währe dann ein Verstoss gegen den §89 TKG (Abhörverbot), da die NAchrichten ja nicht für dich bestimmt sind. Ist dasselbe als wenn du einfach einen Scanner + SW nimmst!

Im ersten Beispiel währe die Nachricht ja auch für dich bestimmt, daher bist du berechtigter Empfänger.

Gruß
Carsten