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Thema: Frage zu Cityruf

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Ich weis ja nicht, was ihr da untereinander ausmachen wollt???


    Aber, weit wann bucht sich irgend ein Melder bei e*massage ""einbucht"" ???

    Jede nummer, kann theoretisch auf JEDEM Melder betrieben werden...

    Welche jetzt von irgend einer Firma auf welchen Melder mit welchem Namen programmiert werden ist doch völlig wurscht ^^

    MfG Fabsi
    Das versteh ich gar nicht!

    Laut E*Massage kann der Pager über das Netz zu orten ist. Also "bucht" sich ein Pager über seine eigenene Nummer ein!?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Laut E*Massage kann der Pager über das Netz zu orten ist. Also "bucht" sich ein Pager über seine eigenene Nummer ein!?
    Und das steht WO?

    Bisher konnte ich den Informationen dieser Dienste lediglich entnehmen, dass sie mit POCSAG arbeiten und die Pager nur reine Empfänger sind ^^

    MfG Fabsi

  3. #3
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    also bei mir fährt gerade wieder ein zug vorbei :D

  4. #4
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    also bei mir fährt gerade wieder ein zug vorbei :D
    ???

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    ???
    vergiss es :D

  6. #6
    Fireball01 Gast
    Die Cityrufmelder sind im Netz von E*Message genauso wenig zu orten, wie DME in den Digitalalarmnetzen. Man kann also beliebig viele Melder auf die RIC programmieren, die freigeschaltet ist. Gruppenrufadressen dienen nur dazu, die Melder der Gruppen nicht alle einzeln alarmieren zu müssen, sondern einmal komplett, oder mit der individeuellen Adresse halt noch als Einzelruf.

  7. #7
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    Cityrufmelder

    Bei den Swissphone Patron Pro Duo Meldern kannst du bis zu 4 Verschiedene RIC Adressen selber vergeben das geht mit der PSW mit der du auch die Melder programmierst.

    Destero

  8. #8
    Christian Gast
    Hallo zusammen ,


    der Pager bucht sich nicht in das Netz von e*message ein sondern er wird vom Nutzer eingebucht d.h. der Nutzer schließt einen Dienstevertrag bei e*message ab und bekommt eine Rufnummer zugeteilt nachdem er die ID (=RIC) seines Pagers bei e*m angegeben hat. Nun ist der Pager im Netz erreichbar. Das alles geschieht rein passiv da wir es hier mit der Betriebsart Richtungsverkehr zu tun haben. Der Pager selbst kann sich nicht aktiv einbuchen da er keine Komponente hat. Die Auslösung des Pagers erfolgt wie bei den BOS-DME über (hier beträchtlich stärkere) DAUs.

    Wenn jetzt 2 Pager die selbe ID haben (...was es laut e*m natürlich nicht geben darf, deren Interesse ist es ja Anschlüsse zu verkaufen) würdden auch beide auslösen. Logisch oder ?

    Nun gibt es aber auch die Dienste Gruppenruf und Sammelruf bei e*m.

    Gruppenruf ist für ca. 10 Melder. Dort wird im Netz eine Rufnummer hinterlegt welche dann seriell mehrere Pager anspricht. Ideal für kleine Einheiten z.B. Entstörtrupps, kleine Winterdienstkolonnen etc.

    Sammelruf ist für mehr als 10 Melder. Dort wird eine zusätzliche ID eingerichtet (also alle Pager die gleichzeitig gerufen werden sollen werden umprogrammiert d.h. mit einer zusätzlichen RIC versehen). Wenn diese ID gerufen wird gehen alle Pager gleichzeitig.

  9. #9
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    Ist das dann strafbar?

    Hallo,

    Wäre das dann strafbar wenn ich mehrere Cityrufempfänger über eine Rufnummer betreibe? Kennt sich da jemand rechtlich aus? Steht dazu was in der Verträgen mit e*messa*e?

    Gruß
    Sascha.

  10. #10
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    Hallo,

    Strafbar ist es nicht, solange der "besitzer" der RIC damit einverstanden ist und es dem Zweck entspricht.

    Als Beispiel:
    Ihr wollt eine Art private Alarmierungsgruppe aufbauen. Zu diesem Zweck holt Ihr euch eine EM Ric und mehrere Melder. Jetzt die RIC in alle Melder und gut ist. Zumindest aus Strafrechlicher Sicht wohl legal. Evtl könnte man noch etwas in Richtung "Erschleichen von Leistungen" konstruieren, würde dies aber als sehr Unwahrscheinlich einstufen.

    Allerdings könnte es sein das es gegen die EM Vetragsbedingung verstösst und damit vieleicht Zivilrechtlich problematisch sein könnte... (wenn es mal auffallen sollte! Aber wie sollte dies, ausser man macht es publik!)

    Strafbar währe es aber z.B. wenn du deinen Melder einfach auf die RIC eines anderen Progst um damit alles auch mitlesen zu können was an diesem gesendet wird. (z.B. der Melder deiner Freundin, wenn du einfach nur wissen wilst was die so bekommt...)

    Das währe dann ein Verstoss gegen den §89 TKG (Abhörverbot), da die NAchrichten ja nicht für dich bestimmt sind. Ist dasselbe als wenn du einfach einen Scanner + SW nimmst!

    Im ersten Beispiel währe die Nachricht ja auch für dich bestimmt, daher bist du berechtigter Empfänger.

    Gruß
    Carsten

  11. #11
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    Hallo,

    Kann das e*mess*ge nicht verhindern. Das wäre ja die Alarmierungsmöglichkeit für KatS-Einheiten oder SEG-Einheiten. Wenn man bedenkt das man mit einem Vertrag und einem Pager für ca. 79,00 € beliebig viele Einsatzkräfte Alarmieren kann.

    Weiß jemand was genaueres bzgl. der Vertragsbedingungen bzw. Allg. Geschäftsbedingungen?

    Gruß
    Sascha Schuh.

  12. #12
    Christian Gast
    Es ist verboten ! Ganz einfach ... für jeden Pager ist ein eigener Anschluß erforderlich. Gruppen und Sammelruf werden von e*m ja als gesonderte Dienstleistung angeboten.

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