So einfach ist das nämlich nicht. Das ist Auslegungssache der ausstellenden Behörde

Beispiel :
RLP -> Alle Stunden zwischen RS Prüfung und RA Prüfung werden anerkannt. Dadurch wird das Anerkennungsjahr auf 0h reduziert. Wenn das Jahr nicht begonnen wird muss es nicht abgeschlossen werden also auch kein Abschlussgespräch. Hab ich so gemacht

NRW -> Es werden höchstens 1200h anerkannt

Und irgend ein BL erkannt nichts an und besteht darauf das die Stunden in mindestens 12 Monaten anerkannt werden