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Thema: Zividienst/Anerkennungsjahr

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  1. #1
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ähm das geht net unbedingt

    irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!
    wohn in nrw. wenns weiterhilft.

    aber in der regel geht das schon?!

  2. #2
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    Tach !!!

    Ja, klar !
    In der Regel geht das schon !

    So kommt man gut, günstig auch in deutlich weniger Zeit als den sonst für die reguläre "Vollzeit"-RA-Ausbildung erforderlichen 24 Monaten zu seiner RA-Urkunde !
    :):):)

    Aber: einige RD-Schule und auch die entsprechenden Stellen, bei denen der Antrag auf "Erlaubnis zum Führen der Bereufsbezeichnung Rettungsassistent" gestellt wird "wünschen" sich heutzutage oftmals noch sowas wie
    nochmal 400hPraktikumsstunden nach Bestehen der praktischen Prüfung.


    Gruß
    Bastel

  3. #3
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    In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal
    In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
    urkunde?? oder meinste doch wieder das zeugnis? ;)

  5. #5
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    Warum sind du und meine Frau die einzigen die mir so genau zuhören ?

    Erklärs mir ;-)

    ansonsten

    Streiche Urkunde setze Zeugniss... war verwirrt, da ich beides kurz hintereinander bekommen habe
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    ...die Antwort ist doch ganz einfach: RettAssAPrV zum RettAssG lesen, da steht alles ganz genau drin und ist auch bindend für alle Bundesländer da es sich um ein Bundesgesetz handelt - Bundesrecht schlägt Landesrecht ;-))
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  7. #7
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    So einfach ist das nämlich nicht. Das ist Auslegungssache der ausstellenden Behörde

    Beispiel :
    RLP -> Alle Stunden zwischen RS Prüfung und RA Prüfung werden anerkannt. Dadurch wird das Anerkennungsjahr auf 0h reduziert. Wenn das Jahr nicht begonnen wird muss es nicht abgeschlossen werden also auch kein Abschlussgespräch. Hab ich so gemacht

    NRW -> Es werden höchstens 1200h anerkannt

    Und irgend ein BL erkannt nichts an und besteht darauf das die Stunden in mindestens 12 Monaten anerkannt werden
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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