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Thema: Zividienst/Anerkennungsjahr

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  1. #1
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    hehehe. das sind ja gute nachrichten =)

    danke für die schnelle antwort!

    noch eine frage: wie sieht das dann mit der bezahlung aus? zivigehalt oder rettsangehalt? ich tippe jetzt mal auf zivi, weils ja eig auch der zividienst ist richtig?

  2. #2
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    ähm das geht net unbedingt

    irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!

  3. #3
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ähm das geht net unbedingt

    irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!
    wohn in nrw. wenns weiterhilft.

    aber in der regel geht das schon?!

  4. #4
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    Tach !!!

    Ja, klar !
    In der Regel geht das schon !

    So kommt man gut, günstig auch in deutlich weniger Zeit als den sonst für die reguläre "Vollzeit"-RA-Ausbildung erforderlichen 24 Monaten zu seiner RA-Urkunde !
    :):):)

    Aber: einige RD-Schule und auch die entsprechenden Stellen, bei denen der Antrag auf "Erlaubnis zum Führen der Bereufsbezeichnung Rettungsassistent" gestellt wird "wünschen" sich heutzutage oftmals noch sowas wie
    nochmal 400hPraktikumsstunden nach Bestehen der praktischen Prüfung.


    Gruß
    Bastel

  5. #5
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    In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von hannibal
    In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
    urkunde?? oder meinste doch wieder das zeugnis? ;)

  7. #7
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    Warum sind du und meine Frau die einzigen die mir so genau zuhören ?

    Erklärs mir ;-)

    ansonsten

    Streiche Urkunde setze Zeugniss... war verwirrt, da ich beides kurz hintereinander bekommen habe
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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