Streiche alles ab guten morgen
Alle Stunden nach der Prüfung
ausserdem u.U. noch Stunden seit dem RS...
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
hehehe. das sind ja gute nachrichten =)
danke für die schnelle antwort!
noch eine frage: wie sieht das dann mit der bezahlung aus? zivigehalt oder rettsangehalt? ich tippe jetzt mal auf zivi, weils ja eig auch der zividienst ist richtig?
ähm das geht net unbedingt
irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!
wohn in nrw. wenns weiterhilft.Zitat von akkonsaarland
aber in der regel geht das schon?!
Tach !!!
Ja, klar !
In der Regel geht das schon !
So kommt man gut, günstig auch in deutlich weniger Zeit als den sonst für die reguläre "Vollzeit"-RA-Ausbildung erforderlichen 24 Monaten zu seiner RA-Urkunde !
:):):)
Aber: einige RD-Schule und auch die entsprechenden Stellen, bei denen der Antrag auf "Erlaubnis zum Führen der Bereufsbezeichnung Rettungsassistent" gestellt wird "wünschen" sich heutzutage oftmals noch sowas wie
nochmal 400hPraktikumsstunden nach Bestehen der praktischen Prüfung.
Gruß
Bastel
In NRW wünscht man es sich nicht, man schreibt es vor das nach der Urkunde noch 400h geleistet werden müssen. Rat weiß da die Stelle, die die Urkunde ausstellt.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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urkunde?? oder meinste doch wieder das zeugnis? ;)Zitat von hannibal
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