Natürlich
Es zählen alle Stunden auf einer anerkannten Lehrrettungswache ab der Urkunde
wichtig ist das du nur 50% KTW fahren darfst
Natürlich
Es zählen alle Stunden auf einer anerkannten Lehrrettungswache ab der Urkunde
wichtig ist das du nur 50% KTW fahren darfst
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
ab der Urkunde? Die bekommt man doch nach dem Anerkennungsjahr? Nach der Theorie/KH bekommt man doch erstmal nur das Zeugnis?
Streiche alles ab guten morgen
Alle Stunden nach der Prüfung
ausserdem u.U. noch Stunden seit dem RS...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
hehehe. das sind ja gute nachrichten =)
danke für die schnelle antwort!
noch eine frage: wie sieht das dann mit der bezahlung aus? zivigehalt oder rettsangehalt? ich tippe jetzt mal auf zivi, weils ja eig auch der zividienst ist richtig?
ähm das geht net unbedingt
irgendwo in hessen, ich glaube offenbach werden die stunden net anerkannt!
wohn in nrw. wenns weiterhilft.Zitat von akkonsaarland
aber in der regel geht das schon?!
Tach !!!
Ja, klar !
In der Regel geht das schon !
So kommt man gut, günstig auch in deutlich weniger Zeit als den sonst für die reguläre "Vollzeit"-RA-Ausbildung erforderlichen 24 Monaten zu seiner RA-Urkunde !
:):):)
Aber: einige RD-Schule und auch die entsprechenden Stellen, bei denen der Antrag auf "Erlaubnis zum Führen der Bereufsbezeichnung Rettungsassistent" gestellt wird "wünschen" sich heutzutage oftmals noch sowas wie
nochmal 400hPraktikumsstunden nach Bestehen der praktischen Prüfung.
Gruß
Bastel
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