Zitat Zitat von fwmorpheus
@Bergwacht9902: Verletzungen gibt's bei entsprechender Anwendung keine (im Winter vielleicht ne kleine Unterkühlung aber sonst).
Eine Unterkühlung ist eine Gesundheitsschädigung und das absichtliche Nassmachen bei Minusgraden erzeugt eine üble unangemessene Behandlung - nachzulesen in § 223 StGB (Körperverletzung)

Is ja auch ÜBERHAUPT KEINE ABSICHT gewesen.
Doch, sogar mit direktem Vorsatz. Du kündigst es ja hier sogar in einem öffentlichen Internetforum an (!)...

Über euren Umgang mit der Presse solltet ihr vielleicht auch nochmal nachdenken... Ende der 40er-Jahre wurde so ein Gesetz geschaffen welches sich GRUNDGESETZ nannte, darin ist die PRESSEFREIHEIT als Verfassungsrecht niedergelegt!

Und da kommt ihr Experten und maßt euch an, in dieses Grundrecht einzugreifen?? Das tun wir als Polizei schon äußerst selten (Polizeifestigkeit des Landespressegesetzes) und nur um gegenwärtige Lebensgefahren abzuwehren!

Also, erst denken, dann handeln!