Hallo zusammen!

Wer Interesse hat sollte sich mal die §§ 32 bis 35 im Strafgesetzbuch anschauen.

§ 32 > Notwehr
§ 33 > Überschreitung der Notwehr
§ 34 > Rechtfertigender Notrstand
§ 35 > Entschuldigender Notstand

Und in diesem Zusammenhang IMMER daran denken, dass zwischen Angriff und Verteiligung die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT gewart wird. Soll heißen, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte, oder mit dem Strahlrohr auf pöbelnde Mitmenschen.

Bei körperlichen Angriffen kann es im Einzelfall natürlich etwas anderes aussehen!

Gut gemeinter Tipp nach 27 Jahren Polizeidienst: Lasst Euch einfach nicht provozieren!


MfG

Poli