akkonsaarland: Warum sollten wir?
Solange das Ganze verhältnismäßig bleibt........
akkonsaarland: Warum sollten wir?
Solange das Ganze verhältnismäßig bleibt........
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
körperverletzung, freiheitsberaubung nötigung,
und bestimmt noch was
Mir als "nichtfeuerwehrmann" stellt sich grad die Frage was mit demjenigen an Verletzungen passiert, den ich aus 7m Entfernung mit Vollstrahl wegblase? Abgesehen davon gibt es an einer Einsatzstelle sicherlich vordinglichere Aufgaben als auf Menschen zu zielen; nämlich andere zu Retten!!!
7 meter
ich denke mit einem normalen schlauch net viel, aber bei minusgraden soll es witzig sein!
ich hasse solches volk!
@Bergwacht9902: Verletzungen gibt's bei entsprechender Anwendung keine (im Winter vielleicht ne kleine Unterkühlung aber sonst).
Wenn dich aber einer durch sein gepöble von deiner Arbeit abhält, musst du ihn halt bis zum Eintreffen der Herren in Grün irgendwie in Schach halten.
Zum Thema Menschenrettung: Es gibt immer welche, die vom Einsatzleiter als Angriffstrupp und Rettungstruppp eingesetzt werden, und welche, die evtl. Gebäude in der Nachbarschaft abschirmen sollen. Da i.d.R. wegen 2 Sekunden kein Feuer auf ein Nachbargebäude übergreift, ausser es wäre ein alter Heustuhl, kann man da mal kurz rüberziehen (2 Sekunden reichen, das dürften nach Adam Riese 26 Liter Wasser sein).
Is ja auch ÜBERHAUPT KEINE ABSICHT gewesen.
Gruß
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
trotzdem körperverletzung
Eine Unterkühlung ist eine Gesundheitsschädigung und das absichtliche Nassmachen bei Minusgraden erzeugt eine üble unangemessene Behandlung - nachzulesen in § 223 StGB (Körperverletzung)Zitat von fwmorpheus
Doch, sogar mit direktem Vorsatz. Du kündigst es ja hier sogar in einem öffentlichen Internetforum an (!)...Is ja auch ÜBERHAUPT KEINE ABSICHT gewesen.
Über euren Umgang mit der Presse solltet ihr vielleicht auch nochmal nachdenken... Ende der 40er-Jahre wurde so ein Gesetz geschaffen welches sich GRUNDGESETZ nannte, darin ist die PRESSEFREIHEIT als Verfassungsrecht niedergelegt!
Und da kommt ihr Experten und maßt euch an, in dieses Grundrecht einzugreifen?? Das tun wir als Polizei schon äußerst selten (Polizeifestigkeit des Landespressegesetzes) und nur um gegenwärtige Lebensgefahren abzuwehren!
Also, erst denken, dann handeln!
Gewalt im Rettungsdienst bzw Ehrenamt?
http://www.johanniter.de/org/juh/org...l/de362694.htm
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Danke, dass spart mir eine Menge Schreiben!Zitat von Borsti
Ergänzung: Wie oben schon geschrieben wurde - ANGEMESSEN muss man reagieren. Schade, dass bei den meisten FF das Thema Rechtsvorschriften so ein Randthema ist, in dem meist nur schnell das Brandschutzgesetz und ggf. STVO durchgegangen wird.
Naja , die Feuerwehr ist auch für die Nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zuständig. Alles was darüberhinausgeht ist Sache der Polizei.
Allerdings hat man das Recht sich angemessen zu verteidigen,wenn man angegriffen wird.
Dabei kommt es aber auf die Verhältnismäßigkeit an und man muß immer im Einzelfall entscheiden. Sicherlich ist ein Strahlrohreinsatz kein geeignetes Mittel, wenn eine Person agresiv reagiert, was ist aber wenn eine ganze Gruppe Skinneds die Einsatzkräfte angreift? Welche Mittel währen da geeignet? Ich möchte nie in dieser Situation kommen.
Blinky
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