Ich bin der Meinung (so wie in einigen Bereichen erfolgreich praktiziert) daß die Freigabe von Kennleuchten gelockert werden sollte, wenn es sich um die Absicherung einer (als ersteintreffende Fach-Kraft) Einsatzstelle handelt!
Aber ich verweise auch auf den Artikel in der Rettungsdienst 09/02! FW- Angehörige haben auf der Anfahrt zum Gerätehaus Sonderrechte.
Das selbe gilt für Fahrzeuges des Rettungsdienstes
Aber immer schön auf den §1 der STVO achten!!
Übrigens:
1. Rechnet doch mal aus, wieviel Zeit Ihr spart, wenn ihr die (laut STVO) zulässige Höchstgeschwindigkeit um 5%, 10%, 15% und 20% überschreitet!
2. Was bringt Euch die oben errechnete Zeitersparnis im Verhältnis zum höheren Risiko?
Ich denke nach diesen Überlegungen sollte jeder einmal kritisch fragen, ob er überhaupt schneller fahren muß...
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator