Hallo Uwe,

wenn es so wäre wie du schreibst und man mich in einer Gerichtsverhandlung rechtskräftig verurteilt hätte, würde ich dir 100%ig Recht geben! In dem Fall müsste und sollte ich die Kosten selbstverständlich auch selbst tragen.
Nur in meinem Fall kam es noch nie zu einer solchen Gerichtsverhandlung, geschweige denn wurde ich verurteilt. Nach großen Skandal-Getöse stellen die Staatsanwälte die Angelegenheit ein, wegen fehlendem Anfangsverdachts! Also keine Geringfügigkeit oder geringe Schuld oder so, der Anfangsverdacht fehlt! Dies ist gleichbedeutend mit einem Freispruch, nur dass die Richter sich mit Dingen die nichts mit Straftaten zu tun haben natürlich nicht abgeben und diese schon gar nicht verhandeln.
Also bin ich auch nicht bereit, meinen Kopf um jeden Preis hinzuhalten. Gegen ungerechtfertigte Strafanzeigen gehe ich konsequent vor, schon allein um ein Zeichen zu setzen. Ich weiss das dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, aber ich werde auf gar keinen Fall alles hinnehmen.
Viele Grüße
Daniel