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Thema: in 2 Feuerwehren gleichzeitig

  1. #1
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    in 2 Feuerwehren gleichzeitig

    Hallo!

    Ist es in RLP erlaubt in 2 Feuerwehren, die nicht im gleichen Landkreis liegen, aktives Mitglied zu sein?
    Heißt, wenn ich am Standort A bin rücke ich mit Feuerwehr A aus, und am Standort B mit Feuerwehr B. Die Entfernung beträgt ca. 200 km, d.h. theoretisch kommt man nicht in die Situation mit beiden Feuerwehren gleichzeitig ausrücken zu müssen.
    Wo könnten evtl. Probleme auftauchen?

    Danke für eure Antworten!

  2. #2
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    möge die suchfunktion dir ein treuer diener sein


    http://funkmeldesystem.de/foren/show...ht=feuerwehren

  3. #3
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    Frag doch mal "überhose"
    der dient auch 2 Herren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    In RLP ist es erlaubt.Ich kenn einige die in 2 Wehren sind die weit weniger als 200km auseinander sind.

    Gruß firefighteropp

  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    Frag doch mal "überhose"
    der dient auch 2 Herren
    Nö, ich diene 1 Frau, das ist oft anstrengend genug...

    Im Ernst: Gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Feuerwehren ist bei mir nicht der Fall, obwohl ich an 3 Standorten mitmische. Da ist hannibal wohl etwas durcheinandergekommen ;-)

    Ich bin
    1. in der Einheit am Wohnort
    2. während meiner Arbeitszeit in der Einheit am Arbeitsort (bin kommunal beschäftigt). Ist aber gleiche Kommune, daher keinerlei Problem.
    3. Meine "dritte" Wehr ist ein KatS-Löschzug-Retten, wo ich mich vor dem Wehrdienst drücke ;-). Ist zwar bei einer anderen Wehr, im gleichen Landkreis, betrifft allerdings nur Übungen und KatS-Fall-Einsätze.

    Zur Frage: Das LBKG RLP sagt nur aus:
    "§ 10 Angehörige der Gemeindefeuerwehren

    Die Feuerwehrangehörigen sind hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können."

    Das "nebeneinander eingesetzt sein" dürfte bei 200km Unterschied nicht der Fall sein, und der einen Wehr fehlst du bei so weit entferntem Aufenthalt so oder so, egal ob du da löscht oder sonst was machst. Ob es in RLP ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, weiß ich nicht. Probleme bei deinem Fall sehe ich aber nicht (außer vielleicht: Fährst du 200km zur Übung, oder hälst du dich so regelmäßig dort auf, dass auch dass kein Problem ist, z.B. Studium).

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose
    Ob es in RLP ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, weiß ich nicht.
    Ist erlaubt...

    Ich such den Paragraphen jetzt aber nach 14,5 Stunden San-Dienst nicht raus ;)

    Einzige Aussahme: Du darfst lediglich in einer der Beiden Organisationen (beläuft sich nämlich auch auf FW und HiOrg gleichzeitige mitgliedschaft) eine Führungsposition begleiten...

    Wäre ja auch doof, wenn du in beiden Wehren der Löschzugführer wärst ;)


    MfG Fabsi

  7. #7
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    Ich halte es allerdings nicht für gut.

    Wie machst Du es mit den regelmäßigen Übungsdiensten? Du solltest schon an beiden Orten teilnehmen um immer in der entsprechenden Einheit auf dem Laufenden zu bleiben. Mal davon abgesehen, dass man im Einsatzfall nicht wirklich an einem der Orte auf Dich zählen kann. Du bist ja evtl gerade nicht an dem Ort anwesend. Ich halte es für sehr unglücklich, auch wenn es erlaubt sein sollte.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Gismo
    Mal davon abgesehen, dass man im Einsatzfall nicht wirklich an einem der Orte auf Dich zählen kann.
    Wenn dasBedingung ist, sieht´s aber schlecht aus,denn wer kann denn schon GARANTIEREN, dass er jedes Mal da ist?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Gismo
    Wie machst Du es mit den regelmäßigen Übungsdiensten? Du solltest schon an beiden Orten teilnehmen um immer in der entsprechenden Einheit auf dem Laufenden zu bleiben.

    Auf dem Laufenden bleibt man aber auch wenn man mindestens 50% der Übungsdienste in beiden Orten mit macht. Bei uns müssen Leute die nur bei uns tätig sind mindestens 50% der Übungsdienste mitmachen. Das gleiche zählt für welche die in 2 oder sogar 3 Feuerwehren sind.



    Zitat Zitat von Gismo
    Mal davon abgesehen, dass man im Einsatzfall nicht wirklich an einem der Orte auf Dich zählen kann. Du bist ja evtl gerade nicht an dem Ort anwesend.
    Dann gäbe es keine einzige Freiwillige Feuerwehr wenn das bedingung wäre. Was machen dann die Leute die in Ort a wohnen und in Ort b der 15 Kilometer weiter weg ist arbeiten ? Die kommen auch nicht zum Einsatz tagsüber.



    Wir haben bei uns sogar einen Kameraden der in 3 Feuerwehren ist.
    Er wohnte in Ort A und ist dort im Löschzug gewesen. Zusätzlich arbeitet er in Ort A in einer Firma und ist dort auch in der Werkfeuerwehr. Er ist dann nach Ort B (30 Kilometer entfernt zu Ort A) gezogen. Ging dort in seinem neuen Wohnort zur Freiwilligen Feuerwehr und fährt dort abends Nachts und am Wochenende die Einsätze mit. In Ort A fährt er bei der Freiwilligen FW Tagsüber die einsätze mit weil sein Arbeitgeber ihn dafür frei stellt und zusätzlich ist er weiterhin in der WF von seinem Arbeitgeber.
    Und das ganze geht auch gut.
    Länderübergreifend haben wir auch einen. Arbeitet und wohnt in der Woche in Niedersachsen und am Wochenende wohnt er in NRW bei uns. Solang er in beiden Feuerwehren 50% Dienstbeteiligung hat, hat kein Stadtbrandmeister/Wehrführer was dagegen.

    Meines erachtens wird das auch immer mehr werden das Feuerwehren Feuerwehrmitgleider haben, die eine Doppelmitgliedschaft besitzen. Wir sind tagsüber froh, über jeden der kommt.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
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    2 feuerwehren in Bayern

    Nur zur Info an alle bayern die Mitlesen:

    Im neuen Feuerwehrgesetzt das am 23.01.2007 vom kabinett verabschiedet wurde ist die Mitgliedschaft in mehreren feuerwehren ausdrücklich erlaubt.

    Zitat aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei:

    Pendlerregelung:
    Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht."

    siehe http://www.feuerwehr.de/news/2007/01...etz_bayern.php

  11. #11
    absar Gast
    Zitat Zitat von Gismo
    Mal davon abgesehen, dass man im Einsatzfall nicht wirklich an einem der Orte auf Dich zählen kann. Du bist ja evtl gerade nicht an dem Ort anwesend.
    Ich sehe das so:

    Er ist regulär Mitglied in FF A. Jetzt möchte er aber auch im Ort B zur FF, weil er sich dort aus ...-Gründen aufhält. Wenn er in A-Ort ist, fährt er dort Einsätze mit wie gehabt. Wenn er jetzt aber in Ort B ist, kann er ja ohnehin nicht in A Einsätze mitfahren - also ist das schonmal ein Zugewinn von FF B ohne Verlust für FF A.

    Bleibt einzig die Frage nach -meiner Meinung unbedingt notwendingem- regelmäßigem Übungsdienst in beiden Einheiten.

  12. #12
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    DRK und Feuerwehr

    Tja also wahr mal GF beim RK kann aber laut Leitung des RK`s keine Führungskraft mehr sein weil ich auch Mitglied in der Feuerwehr bin |-(

    eine Begründung -> man kann nur einem Herren dienen

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  13. #13
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    Ja - aber da ist ja auch etwas anderes. Ich gehe nun mal ganz vermessen von dem Fall aus, daß beide Organisation am gleichen Ort sind bzw. das gleiche Einsatzgebiet haben, den Fall kenne ich nämlich von uns...

    Leider wurde dieses seinerzeit eben nicht untersagt und logisch, es gab Probleme...

    Gehen wir (nach dem mir bekannten Beispiel) mal von nem Einsatz größeren Ausmaßes aus:

    Du wirst über die FF alamiert und ihr habt einen größeren Einsatz (war hier bei uns die "Flut 2002", reicht aber sicher auch ein kleinerer Groß-Einsatz). Bald daraufhin stellt sich herraus, daß die SEG des DRK, bei dem Du GF bist, ebenfalls alarmiert wird...

    Was dann? Aus dem FF-Einsatz einfach abhauen? Wohl eher nicht - aber das DRK ohne GF dastehen zu lassen ist ebenfalls Mist. Daher auch die (an mehreren mir bekannten Orten/Landkreisen) recht einfache Regelung: Doppelmitgliedschaft ja, aber wenn Führungskraft, dann muss man sich für eine Organisation entscheiden.

    Ein guter Bekannter von mir konnte auch nichts Ortsbrandmeister seiner FF werden (Dorf-FF mit höchstens 20 Einsätzen pro Jahr - Begründung: Er ist Berufsfeuerwehrmann bei der BF Hamburg...

    Manche Regeln tun dem einen oder anderem immer weh (sonst bräuchten wir sie ja nicht, aber glaube mir, dahinter steckt (fast) immer ein Sinn!

    Gruß
    Walmsburger

  14. #14
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    Zitat Zitat von absar
    Ich sehe das so:

    Er ist regulär Mitglied in FF A. Jetzt möchte er aber auch im Ort B zur FF, weil er sich dort aus ...-Gründen aufhält. Wenn er in A-Ort ist, fährt er dort Einsätze mit wie gehabt. Wenn er jetzt aber in Ort B ist, kann er ja ohnehin nicht in A Einsätze mitfahren - also ist das schonmal ein Zugewinn von FF B ohne Verlust für FF A.

    Bleibt einzig die Frage nach -meiner Meinung unbedingt notwendingem- regelmäßigem Übungsdienst in beiden Einheiten.
    Genau den gleichen Gedankengang hatte ich auch. Wie gesagt, kein Verlust für A, eher im Gegenteil, vielleicht lernt man bei B einige Dinge dazu die man bei A umsetzen kann.

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