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Thema: in 2 Feuerwehren gleichzeitig

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  1. #1
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    in 2 Feuerwehren gleichzeitig

    Hallo!

    Ist es in RLP erlaubt in 2 Feuerwehren, die nicht im gleichen Landkreis liegen, aktives Mitglied zu sein?
    Heißt, wenn ich am Standort A bin rücke ich mit Feuerwehr A aus, und am Standort B mit Feuerwehr B. Die Entfernung beträgt ca. 200 km, d.h. theoretisch kommt man nicht in die Situation mit beiden Feuerwehren gleichzeitig ausrücken zu müssen.
    Wo könnten evtl. Probleme auftauchen?

    Danke für eure Antworten!

  2. #2
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    möge die suchfunktion dir ein treuer diener sein


    http://funkmeldesystem.de/foren/show...ht=feuerwehren

  3. #3
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    Frag doch mal "überhose"
    der dient auch 2 Herren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    In RLP ist es erlaubt.Ich kenn einige die in 2 Wehren sind die weit weniger als 200km auseinander sind.

    Gruß firefighteropp

  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    Frag doch mal "überhose"
    der dient auch 2 Herren
    Nö, ich diene 1 Frau, das ist oft anstrengend genug...

    Im Ernst: Gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Feuerwehren ist bei mir nicht der Fall, obwohl ich an 3 Standorten mitmische. Da ist hannibal wohl etwas durcheinandergekommen ;-)

    Ich bin
    1. in der Einheit am Wohnort
    2. während meiner Arbeitszeit in der Einheit am Arbeitsort (bin kommunal beschäftigt). Ist aber gleiche Kommune, daher keinerlei Problem.
    3. Meine "dritte" Wehr ist ein KatS-Löschzug-Retten, wo ich mich vor dem Wehrdienst drücke ;-). Ist zwar bei einer anderen Wehr, im gleichen Landkreis, betrifft allerdings nur Übungen und KatS-Fall-Einsätze.

    Zur Frage: Das LBKG RLP sagt nur aus:
    "§ 10 Angehörige der Gemeindefeuerwehren

    Die Feuerwehrangehörigen sind hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können."

    Das "nebeneinander eingesetzt sein" dürfte bei 200km Unterschied nicht der Fall sein, und der einen Wehr fehlst du bei so weit entferntem Aufenthalt so oder so, egal ob du da löscht oder sonst was machst. Ob es in RLP ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, weiß ich nicht. Probleme bei deinem Fall sehe ich aber nicht (außer vielleicht: Fährst du 200km zur Übung, oder hälst du dich so regelmäßig dort auf, dass auch dass kein Problem ist, z.B. Studium).

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose
    Ob es in RLP ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, weiß ich nicht.
    Ist erlaubt...

    Ich such den Paragraphen jetzt aber nach 14,5 Stunden San-Dienst nicht raus ;)

    Einzige Aussahme: Du darfst lediglich in einer der Beiden Organisationen (beläuft sich nämlich auch auf FW und HiOrg gleichzeitige mitgliedschaft) eine Führungsposition begleiten...

    Wäre ja auch doof, wenn du in beiden Wehren der Löschzugführer wärst ;)


    MfG Fabsi

  7. #7
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    396
    Ich halte es allerdings nicht für gut.

    Wie machst Du es mit den regelmäßigen Übungsdiensten? Du solltest schon an beiden Orten teilnehmen um immer in der entsprechenden Einheit auf dem Laufenden zu bleiben. Mal davon abgesehen, dass man im Einsatzfall nicht wirklich an einem der Orte auf Dich zählen kann. Du bist ja evtl gerade nicht an dem Ort anwesend. Ich halte es für sehr unglücklich, auch wenn es erlaubt sein sollte.

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