Zitat Zitat von hannibal
Frag doch mal "überhose"
der dient auch 2 Herren
Nö, ich diene 1 Frau, das ist oft anstrengend genug...

Im Ernst: Gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Feuerwehren ist bei mir nicht der Fall, obwohl ich an 3 Standorten mitmische. Da ist hannibal wohl etwas durcheinandergekommen ;-)

Ich bin
1. in der Einheit am Wohnort
2. während meiner Arbeitszeit in der Einheit am Arbeitsort (bin kommunal beschäftigt). Ist aber gleiche Kommune, daher keinerlei Problem.
3. Meine "dritte" Wehr ist ein KatS-Löschzug-Retten, wo ich mich vor dem Wehrdienst drücke ;-). Ist zwar bei einer anderen Wehr, im gleichen Landkreis, betrifft allerdings nur Übungen und KatS-Fall-Einsätze.

Zur Frage: Das LBKG RLP sagt nur aus:
"§ 10 Angehörige der Gemeindefeuerwehren

Die Feuerwehrangehörigen sind hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können."

Das "nebeneinander eingesetzt sein" dürfte bei 200km Unterschied nicht der Fall sein, und der einen Wehr fehlst du bei so weit entferntem Aufenthalt so oder so, egal ob du da löscht oder sonst was machst. Ob es in RLP ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, weiß ich nicht. Probleme bei deinem Fall sehe ich aber nicht (außer vielleicht: Fährst du 200km zur Übung, oder hälst du dich so regelmäßig dort auf, dass auch dass kein Problem ist, z.B. Studium).