Ja - aber da ist ja auch etwas anderes. Ich gehe nun mal ganz vermessen von dem Fall aus, daß beide Organisation am gleichen Ort sind bzw. das gleiche Einsatzgebiet haben, den Fall kenne ich nämlich von uns...
Leider wurde dieses seinerzeit eben nicht untersagt und logisch, es gab Probleme...
Gehen wir (nach dem mir bekannten Beispiel) mal von nem Einsatz größeren Ausmaßes aus:
Du wirst über die FF alamiert und ihr habt einen größeren Einsatz (war hier bei uns die "Flut 2002", reicht aber sicher auch ein kleinerer Groß-Einsatz). Bald daraufhin stellt sich herraus, daß die SEG des DRK, bei dem Du GF bist, ebenfalls alarmiert wird...
Was dann? Aus dem FF-Einsatz einfach abhauen? Wohl eher nicht - aber das DRK ohne GF dastehen zu lassen ist ebenfalls Mist. Daher auch die (an mehreren mir bekannten Orten/Landkreisen) recht einfache Regelung: Doppelmitgliedschaft ja, aber wenn Führungskraft, dann muss man sich für eine Organisation entscheiden.
Ein guter Bekannter von mir konnte auch nichts Ortsbrandmeister seiner FF werden (Dorf-FF mit höchstens 20 Einsätzen pro Jahr - Begründung: Er ist Berufsfeuerwehrmann bei der BF Hamburg...
Manche Regeln tun dem einen oder anderem immer weh (sonst bräuchten wir sie ja nicht, aber glaube mir, dahinter steckt (fast) immer ein Sinn!
Gruß
Walmsburger