Nur zur Info an alle bayern die Mitlesen:
Im neuen Feuerwehrgesetzt das am 23.01.2007 vom kabinett verabschiedet wurde ist die Mitgliedschaft in mehreren feuerwehren ausdrücklich erlaubt.
Zitat aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Pendlerregelung:
Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht."
siehe http://www.feuerwehr.de/news/2007/01...etz_bayern.php