möge die suchfunktion dir ein treuer diener sein
http://funkmeldesystem.de/foren/show...ht=feuerwehren
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Frag doch mal "überhose"
der dient auch 2 Herren
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
In RLP ist es erlaubt.Ich kenn einige die in 2 Wehren sind die weit weniger als 200km auseinander sind.
Gruß firefighteropp
Nö, ich diene 1 Frau, das ist oft anstrengend genug...Zitat von hannibal
Im Ernst: Gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Feuerwehren ist bei mir nicht der Fall, obwohl ich an 3 Standorten mitmische. Da ist hannibal wohl etwas durcheinandergekommen ;-)
Ich bin
1. in der Einheit am Wohnort
2. während meiner Arbeitszeit in der Einheit am Arbeitsort (bin kommunal beschäftigt). Ist aber gleiche Kommune, daher keinerlei Problem.
3. Meine "dritte" Wehr ist ein KatS-Löschzug-Retten, wo ich mich vor dem Wehrdienst drücke ;-). Ist zwar bei einer anderen Wehr, im gleichen Landkreis, betrifft allerdings nur Übungen und KatS-Fall-Einsätze.
Zur Frage: Das LBKG RLP sagt nur aus:
"§ 10 Angehörige der Gemeindefeuerwehren
Die Feuerwehrangehörigen sind hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können."
Das "nebeneinander eingesetzt sein" dürfte bei 200km Unterschied nicht der Fall sein, und der einen Wehr fehlst du bei so weit entferntem Aufenthalt so oder so, egal ob du da löscht oder sonst was machst. Ob es in RLP ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, weiß ich nicht. Probleme bei deinem Fall sehe ich aber nicht (außer vielleicht: Fährst du 200km zur Übung, oder hälst du dich so regelmäßig dort auf, dass auch dass kein Problem ist, z.B. Studium).
Ist erlaubt...Zitat von überhose
Ich such den Paragraphen jetzt aber nach 14,5 Stunden San-Dienst nicht raus ;)
Einzige Aussahme: Du darfst lediglich in einer der Beiden Organisationen (beläuft sich nämlich auch auf FW und HiOrg gleichzeitige mitgliedschaft) eine Führungsposition begleiten...
Wäre ja auch doof, wenn du in beiden Wehren der Löschzugführer wärst ;)
MfG Fabsi
Ich halte es allerdings nicht für gut.
Wie machst Du es mit den regelmäßigen Übungsdiensten? Du solltest schon an beiden Orten teilnehmen um immer in der entsprechenden Einheit auf dem Laufenden zu bleiben. Mal davon abgesehen, dass man im Einsatzfall nicht wirklich an einem der Orte auf Dich zählen kann. Du bist ja evtl gerade nicht an dem Ort anwesend. Ich halte es für sehr unglücklich, auch wenn es erlaubt sein sollte.
Wenn dasBedingung ist, sieht´s aber schlecht aus,denn wer kann denn schon GARANTIEREN, dass er jedes Mal da ist?Zitat von Gismo
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat von Gismo
Auf dem Laufenden bleibt man aber auch wenn man mindestens 50% der Übungsdienste in beiden Orten mit macht. Bei uns müssen Leute die nur bei uns tätig sind mindestens 50% der Übungsdienste mitmachen. Das gleiche zählt für welche die in 2 oder sogar 3 Feuerwehren sind.
Dann gäbe es keine einzige Freiwillige Feuerwehr wenn das bedingung wäre. Was machen dann die Leute die in Ort a wohnen und in Ort b der 15 Kilometer weiter weg ist arbeiten ? Die kommen auch nicht zum Einsatz tagsüber.Zitat von Gismo
Wir haben bei uns sogar einen Kameraden der in 3 Feuerwehren ist.
Er wohnte in Ort A und ist dort im Löschzug gewesen. Zusätzlich arbeitet er in Ort A in einer Firma und ist dort auch in der Werkfeuerwehr. Er ist dann nach Ort B (30 Kilometer entfernt zu Ort A) gezogen. Ging dort in seinem neuen Wohnort zur Freiwilligen Feuerwehr und fährt dort abends Nachts und am Wochenende die Einsätze mit. In Ort A fährt er bei der Freiwilligen FW Tagsüber die einsätze mit weil sein Arbeitgeber ihn dafür frei stellt und zusätzlich ist er weiterhin in der WF von seinem Arbeitgeber.
Und das ganze geht auch gut.
Länderübergreifend haben wir auch einen. Arbeitet und wohnt in der Woche in Niedersachsen und am Wochenende wohnt er in NRW bei uns. Solang er in beiden Feuerwehren 50% Dienstbeteiligung hat, hat kein Stadtbrandmeister/Wehrführer was dagegen.
Meines erachtens wird das auch immer mehr werden das Feuerwehren Feuerwehrmitgleider haben, die eine Doppelmitgliedschaft besitzen. Wir sind tagsüber froh, über jeden der kommt.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Nur zur Info an alle bayern die Mitlesen:
Im neuen Feuerwehrgesetzt das am 23.01.2007 vom kabinett verabschiedet wurde ist die Mitgliedschaft in mehreren feuerwehren ausdrücklich erlaubt.
Zitat aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei:
Pendlerregelung:
Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht."
siehe http://www.feuerwehr.de/news/2007/01...etz_bayern.php
Ich sehe das so:Zitat von Gismo
Er ist regulär Mitglied in FF A. Jetzt möchte er aber auch im Ort B zur FF, weil er sich dort aus ...-Gründen aufhält. Wenn er in A-Ort ist, fährt er dort Einsätze mit wie gehabt. Wenn er jetzt aber in Ort B ist, kann er ja ohnehin nicht in A Einsätze mitfahren - also ist das schonmal ein Zugewinn von FF B ohne Verlust für FF A.
Bleibt einzig die Frage nach -meiner Meinung unbedingt notwendingem- regelmäßigem Übungsdienst in beiden Einheiten.
Tja also wahr mal GF beim RK kann aber laut Leitung des RK`s keine Führungskraft mehr sein weil ich auch Mitglied in der Feuerwehr bin |-(
eine Begründung -> man kann nur einem Herren dienen
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Genau den gleichen Gedankengang hatte ich auch. Wie gesagt, kein Verlust für A, eher im Gegenteil, vielleicht lernt man bei B einige Dinge dazu die man bei A umsetzen kann.Zitat von absar
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