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Thema: Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

  1. #1
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    Anschnallpflicht auf Sitzplätzen gegen die Fahrtrichtung?

    Bei unserem letzten Einsatz, Baum auf Strasse, machte uns vor der Abfahrt der Gruppenführer darauf aufmerksam, das wir uns anschnallen sollen.
    Dem kam auch jeder nach, auch die Kameraden, die auf den Atemschutzplätzen, gegen die Fahrtrichtung saßen. Sie legten die Begurtung des Pa an, da dort keine Anschnallgurte vorhanden sind.

    Ein Kamerad der auf der Gegenseite saß, war der Meinung, dass sich die Personen, die gegen die Fahrtrichtung sitzen, sich auf keinen Fall im PA einhängen sollen, da diese im Falle eines Unfalls nicht lösbar sein.

    Hat er Recht??
    Geändert von florentinezufuss (21.01.2007 um 13:14 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Bei unserem letzten Einsatz, Baum auf Strasse, machte uns vor der Abfahrt der Gruppenführer darauf aufmerksam, das wir uns anschnallen sollen.
    Dem kam auch jeder nach, auch die Kameraden, die auf den Atemschutzplätzen, gegen die Fahrtrichtung saßen. Sie legten die Begurtung des Pa an, da dort keine Anschnallgurte vorhanden sind.

    Ein Kamerad der auf der Gegenseite saß, war der Meinung, dass sich die Personen, die gegen die Fahrtrichtung sitzen, sich auf keinen Fall im PA einhängen sollen, da diese im Falle eines Umfalls nicht lösbar sein.

    Hat er Recht??

    Warum sollte er sich nicht lösen lassen?
    Und eine Anschnallpflicht gegen die Fahrtrichtung besteht nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Alex. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie genutzt werden, ob man nun in, entgegen, quer oder diagonal zur Fahrtrichtung sitzt. Ausnahmen sind wie auch das Gebot im § 21a StVO geregelt.

    In wieweit sich die Gurte nicht mehr lösen lassen, hängt wohl eher davon ab, mit welcher Spannung die Gurtschlösser belastet werden.

    Gruß

    MAIS1

  4. #4
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    Zitat Zitat von MAIS1
    Da muss ich Dir ein wenig widersprechen Alex. Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie genutzt werden, ob man nun in, entgegen, quer oder diagonal zur Fahrtrichtung sitzt. Ausnahmen sind wie auch das Gebot im § 21a StVO geregelt.

    In wieweit sich die Gurte nicht mehr lösen lassen, hängt wohl eher davon ab, mit welcher Spannung die Gurtschlösser belastet werden.

    Gruß

    MAIS1

    Die Frage ist ja ob man sich entgegen der Fahrtrichtung in die Begurtung des Pa einhängt, weil keine Anschnallgurte auf diesen Plätzen vorhanden sind, oder ob man das besser lässt, wenn man nicht gerade zu einem Brandeinsatz ausrückt.
    Das Thema wird momentan bei uns heftigt diskutiert, aber zu einem vernünftige Ergebniss sind wir nicht gekommen.

  5. #5
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    Wenn keine Gurte vorhanden sind, enfällt das Ganze.
    Die Frage die sich mir gerade stellt, ob es überhaupt Sinn macht diese Gurte zu nutzen? Ich kenn mich auf FW-Fahrzeugen nicht wirklich aus, daher weis ich nicht wie sicher die PA befestigt ist und wie gut die Rückhaltewirkung dieser Gurte ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von florentinezufuss
    Die Frage ist ja ob man sich entgegen der Fahrtrichtung in die Begurtung des Pa einhängt, weil keine Anschnallgurte auf diesen Plätzen vorhanden sind, oder ob man das besser lässt, wenn man nicht gerade zu einem Brandeinsatz ausrückt.
    Wir lassen beim neuen HLF das derzeit gebaut wird, Gurte auch für die PA plätze einrichten, da sich dann auch PA in der Fahrtrichtung befinden werden.
    Es gab ja auch schon Diskussionen in gewissen Bereichen über die möglichkeit die PA halterungen aufzumachen wenn das Fahrzeug sich bewegt, so wie es ja bei den noch mechanisch zu öffnenden Halterungen gang und gäbe ist.

  7. #7
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    @ Mais .. dadurch das aber gegen die Fahrtrichtung keine Gurte vorhanden sind, ich kenn zB kein FwAuto das gegen die Fahrtrichtung Gurte hat gibt es auch keine Anschallpflicht und die Gurte von einem PA zählen nicht als Sicherheitsgurte und somit existiert auch hier keine Anschnallpflicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    @Alex
    Gut, da haben wir ein wenig aneinander vorbeigeredet. Ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass generell keine Anschnallpflicht besteht, wenn die Sitze entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
    Ich kenn es halt von diversen ELW und auch unserem PSNV-Fahrzeug, dass die Sitze die entgegen der Fahrtrichtung stehen ebenfalls mit Gurten ausgestattet sind. => Anschnallpflicht.

  9. #9
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    Also fassen wir einmal zusammen:

    Wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind, besteht eine generelle Anschnallpflicht.
    Da Pa Begurtungen keine Sicherheitsgurte sind, entfällt hier die Anschnallpflicht.

    Nun eine neue Frage.

    Sollte man nicht lieber die PA Begurtung auf der Fahrt anlegen, weil dies bei einem Unfall immer noch sicherer ist, als unangeschnallt zu sein??

  10. #10
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    Naja, der Gurt dient ja vorwiegend dazu, dass man bei einem Aufprall oder starken abbremsen nicht in Fahrtrichtung auf und davon oder gegen die Armaturen fliegt.

    Diese Gefahr ist ja beim Rükwärtssitzen nicht nahezu nicht gegeben.

  11. #11
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    Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Max K.
    Und bei nem Seitenaufprall wirken seitliche Kräfte, vor denen die Rückenlehne nicht schützt..

    Also ich denke mal das einem LKW nicht viel passiert wenn ein PKW in die Seite fährt. :-)
    Und was macht der zwischen den beiden AGT Plätzen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Da wäre ich nun ganz vorsichtig. (wieder widersprochen ;o) )
    Gerade FW-Fz haben durch den Aufbau einen hohen Schwerpunkt (Wassertank o.Ä). Und da kann ein seitlicher Treffer sehr fatal sein ( Wucht= Masse x Geschwindigkeit).
    Ich erinnere an den Unfall in Sachsen-Anhalt (vgl.: http://funkmeldesystem.de/foren/arch.../t-26125.html).

  14. #14
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    Gehen wir mal davon aus, dass der Maschinist seitlich mit zwei Reifen einen Bordstein hochfährt. Das mit hoher Geschwindigkeit, zum Umstürzen des Fahrzeugs führen könnte.
    Wenn ich jetzt in der PA Begurtung hänge, fliege ich schonmal nicht durch die Kabine.
    Man kann aber davon ausgehen, dass die Pa Halterung, sich nicht mehr lösen lässt, da sie bei uns pneumatisch gelöst wird und nur zu öffnen ist, wenn die Feststellbremse eingelegt ist.
    Ergo ich kann mich evtl. nicht befreien, wenn die Begurtung sich nicht mehr öffnen lässt.

    Anderer Seits lege ichg auf dem Weg zu einem Brandeinsatz die Begurtung sowieso an und löse mich mit dem PA erst, wenn das Fahrzeug steht.

    Was sagt denn die UVV zu diesem Thema, hat da jemand Erfahrung?

  15. #15
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    @florentinezufuss:

    Der Gruppenführer hat doch in gewisser Weise die Verantwortung für dieses Fahrzeug + Insassen. Und wenn er sagt es wird sich angeschnallt dann ist diesem folge zu leisten...
    Wenn bei einem Unfall das Gurtzeug nicht gelöst werden kann, dann wird es doch auch Gurtmesser (o.ä.) auf dem zu hilfe kommenden Fahrzeug geben.
    Safty First.

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

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