Ich wäre überrascht wenn die Gemeinde die Kostenübernahme bei einem anderen Arzt verweigern könnte, aber falls Sonderkonditionen mit einem Arzt bestehen und die Kosten des Ausweich-Arztes liegen darüber, muß man wohl die Differenz tragen.
Ich wäre überrascht wenn die Gemeinde die Kostenübernahme bei einem anderen Arzt verweigern könnte, aber falls Sonderkonditionen mit einem Arzt bestehen und die Kosten des Ausweich-Arztes liegen darüber, muß man wohl die Differenz tragen.
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