Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 71

Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Zitat Zitat von Etienne
    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Woher bekomm ich raus ob meine auch eine ABE hat?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Die liegt dabei

    umgekehrt gefragt
    wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841

    re

    Die liegt nicht immer dabei, und weil ich nix dabei liegen hatte, meine Frage.... und wie finde ich das jetzt raus?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    mh... Hersteller anrufen / mailen
    oder mal in diversen Shops wühlen ob dort was steht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841

    re

    So eine ist gerade bei Ebay drinngen..

    http://cgi.ebay.de/Doppelblitzleucht...QQcmdZViewItem
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Der erste Schritt
    frag den Verkäufer obn dort eine ABE beiliegt und ob er die dir in Kopie Mailen / Faxen / schicken oder was auch immer kann

    oder frag Hänsch ob sie dir weiterhelfen können
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    So eine ist gerade bei Ebay drinngen..

    http://cgi.ebay.de/Doppelblitzleucht...QQcmdZViewItem
    Hi,
    diese Leuchten sind sehr gut zu erkennen und rechtlich o.k.
    Leider ein wenig groß, aber irgendwie muss die Elektronik ja mit rein.
    Habe diese Ausführung auch und sie hat sich schon mehrfach bewährt.
    Gehalten wird die Doppelblitzleuchte von einem innen liegenden Ringmagneten (sozusagen auf dem Boden der RKL aufliegend), der ein Verrutschen auf dem stehenden Fahrzeug verhindert. Langsames Fahren würde er auch aushalten...
    Auf dem Gehäuse ist die Prüfnummer etc. angebracht, mithin keine extra ABE erforderlich (Zulassung liegt aber glaub ich trotzdem in Papierform bei).

  8. #8
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Zitat Zitat von hannibal
    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    Mag sein aber trotzdem weiß ich gerne, ob ich mich jetzt im illegalen Raum bewege oder nicht. Einfach damit man nicht doof dasteht wenn einen die Pol mal aufhällt
    MFG Flo

  9. #9
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Siehe z.B. vorhergehender Beitrag!

    Die Verwendung einer zugelassenen RKL zur Absicherung des stehenden Fahrzeuges ist gemäß des bereits von einem Vorredner zitierten Paragrafen (§ 53... STVZO) gestattet.

  10. #10
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Jupp ...
    hab nochmal nachgelesen.
    Also zugelassen muß die Blitzleuchte definitiv sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Eben, und nicht nur fahrend, sondern auch am stehenden KFZ. Und eine Zulassung beszitzen nur die teuren von Hänsch...

  12. #12
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Eben, und nicht nur fahrend, sondern auch am stehenden KFZ. Und eine Zulassung beszitzen nur die teuren von Hänsch...
    Dann werd ich wohl doch noch das ein oder andere Gehalt sparen müssen ;)
    MFG Flo

  13. #13
    BlauWicht42 Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Die liegt dabei

    umgekehrt gefragt
    wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    Weniger als nichts ist stark übertrieben. Es sollte für Helfer schon Rechtssicherheit bestehen. Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben - sollte es unzulässig o. unerlaubte Geräte benutzt werden - aber sicher ist sicher.

  14. #14
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Es sei denn, man fordert eine Streife an zu dem Unfall...

    Die kommt auch, die Polizisten steigen aus und machen ihre Arbeit...

    Dann hört es auf zu regnen und eine 2. Streife kommt rein zufällig vorbei...

    Der eine Polizist da drin ist so dermaßen schlecht gelaunt, dass ihm die nicht zugelassene Leuchte gerade recht kommt.....


    MfG Fabsi

    P.S.: Hört doch endlich mal mit der Sch*** auf "Ach in der Situation geht das schon gut, will ja nur helfen"... Helfen ist GUT aber bitte so, dass man nicht direkt wieder mit einem Bein im Knast steht...

  15. #15
    Registriert seit
    28.09.2005
    Beiträge
    125
    Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben
    Das mit Sicherheit nicht

    aber

    regelmäßig fahren ja unachtsame Fahrzeugführer auf Stauende ect. auf und verursachen so Folgeunfälle. Sagt dieser Fahrer aus, dass er durch das gelbe Warnlicht geblendet worden ist, bekommt der Benutzer sicherlich eine Teilschuld, wenn es eben keine ABE hat.
    Haribo macht Markus froh!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •