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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Laut §38 STVO, Absatz 3:

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

    Anscheinend ja, aber so genau weiß ich das nüscht

  2. #2
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    Hi,

    es gibt gelbe Rundumleuchten, die für den Einsatz an einem stehenden Fahrzeug zugelassen sind. Soweit ich glaube, brauchst du diese auch nicht anmelden.

  3. #3
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    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    @ Etienne:

    wer oder was ist eine ABE?

  5. #5
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    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal

    /edit: Wenn du für ein Bauteil eine ABE besitzt so muss dieses Bauteil nicht vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    MFG Flo

  6. #6
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Allgemeine Betriebserlaubnis

    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal
    Lol, klingt irgendwie einleuchtend; hätte ich eigentlich auch drauf kommen können :-)

  7. #7
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    Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Etienne
    Hey Leute!

    Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
    Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
    Woher bekomm ich raus ob meine auch eine ABE hat?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  9. #9
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    Die liegt dabei

    umgekehrt gefragt
    wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    re

    Die liegt nicht immer dabei, und weil ich nix dabei liegen hatte, meine Frage.... und wie finde ich das jetzt raus?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  11. #11
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    mh... Hersteller anrufen / mailen
    oder mal in diversen Shops wühlen ob dort was steht
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal
    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    Mag sein aber trotzdem weiß ich gerne, ob ich mich jetzt im illegalen Raum bewege oder nicht. Einfach damit man nicht doof dasteht wenn einen die Pol mal aufhällt
    MFG Flo

  13. #13
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    690
    Siehe z.B. vorhergehender Beitrag!

    Die Verwendung einer zugelassenen RKL zur Absicherung des stehenden Fahrzeuges ist gemäß des bereits von einem Vorredner zitierten Paragrafen (§ 53... STVZO) gestattet.

  14. #14
    BlauWicht42 Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Die liegt dabei

    umgekehrt gefragt
    wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht

    hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
    Weniger als nichts ist stark übertrieben. Es sollte für Helfer schon Rechtssicherheit bestehen. Vermutlich wird keine eintreffene Polizeistreife bei Absicherung eines VU in so einem Fall einen Knollen rausschreiben - sollte es unzulässig o. unerlaubte Geräte benutzt werden - aber sicher ist sicher.

  15. #15
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    Es sei denn, man fordert eine Streife an zu dem Unfall...

    Die kommt auch, die Polizisten steigen aus und machen ihre Arbeit...

    Dann hört es auf zu regnen und eine 2. Streife kommt rein zufällig vorbei...

    Der eine Polizist da drin ist so dermaßen schlecht gelaunt, dass ihm die nicht zugelassene Leuchte gerade recht kommt.....


    MfG Fabsi

    P.S.: Hört doch endlich mal mit der Sch*** auf "Ach in der Situation geht das schon gut, will ja nur helfen"... Helfen ist GUT aber bitte so, dass man nicht direkt wieder mit einem Bein im Knast steht...

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